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Neue Services beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung von Briten in Hamburg

Angesichts der weiter unklaren Lage in Großbritannien über die Frage, ob und wenn ja, wie das Land zum 29. März aus der EU ausscheidet, werden in Hamburg Vorkehrungen für mögliche Szenarien getroffen. So gibt für britische Staatsbürgerinnen und -bürger Erleichertungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

TheDigitalArtist / Pixabay.com

Angesichts der weiter unklaren Lage in Großbritannien über die Frage, ob und wenn ja, wie das Land zum 29. März aus der EU ausscheidet, werden in Hamburg Vorkehrungen für mögliche Szenarien getroffen. So gibt für britische Staatsbürgerinnen und -bürger Erleichertungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Etwa 4.000 in Hamburg lebende Britinnen und Briten haben nach Angaben des Hamburger Senats in den vergangenen Tagen ein Informationsschreiben erhalten, in dem die Stadt ihnen einen unbürokratischen Zugang bei der Beantragung ihres Aufenthaltstitels im Falle eines ungeregelten Brexits anbietet. Außerdem werden die bestehenden Erleichterungen für Briten bei der Einbürgerung erläutert. Damit will der Senat den Britinnen und Briten in Hamburg helfen, ihre Zukunft in der Hansestadt für die Zeit nach dem Brexit zu planen. Das Informationsschreiben wurde auf Englisch versandt und wird auf Wunsch auch auf Deutsch zur Verfügung gestellt.

Mit dem Schreiben weist der Senat darauf hin, dass die in Hamburg ansässigen Britinnen und Briten auch nach einem ungeregelten Brexit ohne Weiteres für einen Zeitraum von drei Monaten rechtmäßig in Hamburg leben und arbeiten können. Ihnen wird empfohlen, binnen dieser drei Monate – wenn es beim bisherigen Austrittstermin bleibt – bis zum 29. Juni 2019 einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen. Hierfür werde der Senat unter www.hamburg.de/eza im April 2019 eine Onlineregistrierung ermöglichen, über die die Betroffenen einen entsprechenden Antrag einreichen können. Bis über den Antrag entschieden werde, seien die Britinnen und Briten weiter berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten und hier zu arbeiten.

Einbürgerung: Antragstellung bis zum 29. März 2019 möglich

Darüber hinaus wurde die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für britische Staatsbürgerinnen und -Bürger erleichtert, so die Senatsinformation. Britinnen und Briten können demnach auch im Falle eines ungeregelten Brexits die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen und zusätzlich ihre britische Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie bis zum 29. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt haben und sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland erfüllen, auch wenn über diesen Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden kann.

Neben britischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben zudem auch Hamburger Unternehmen die Möglichkeit, auf die Informationsschreiben zuzugreifen. Zusammen mit der Brexit-Koordinierungsgruppe des Senats hat die Handelskammer Hamburg die Informationsschreiben auf ihrer Webseite veröffentlicht und steht darüber hinaus Unternehmen für alle Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.

 

Bildquellen

  • brexit_3707228_640_2: TheDigitalArtist / Pixabay.com
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