Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die norddeutschen Unternehmen in den ersten Monaten des Jahres 2018 in Atem gehalten und stellt sie weiterhin vor große Herausforderungen. Der AGA Unternehmensverband fordert einen Schutz vor Abmahnmissbrauch.
Laut einer aktuellen Umfrage des AGA Unternehmensverbands unter seinen 3.500 Mitgliedsbetrieben sind die Händler in Norddeutschland gut über die zum 25. Mai 2018 endgültig in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung informiert, aber noch nicht alle sind DSGVO-konform aufgestellt. Die Einführung der Datenschutzgrundverordnung hat kleinere und mittlere Unternehmen im Norden stark verunsichert.
„Zu der Verunsicherung hat sicherlich auch das verabschiedete Gesetz beigetragen. Denn viele kritische Punkte wurden unscharf formuliert, noch kurz vor in Krafttreten geändert und lassen bis heute viel Spielraum für Interpretationen und Spekulationen“, sagte AGA-Hauptgeschäftsführer Volker Tschirch bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse auf einer Pressekonferenz am 3. Juli 2018 in Hamburg.
Kein Wunder, dass die Umsetzung der DSGVO von den Betrieben negativ bewertet wird: Nur 12,4 Prozent beurteilt sie als gut, 33,5 Prozent als befriedigend und 54,1 Prozent mit schlecht oder sehr schlecht. Die Umfrage ergab ebenfalls, dass 42,9 Prozent der Unternehmen jetzt DSGVO-konform aufgestellt sind, 3,2 Prozent nicht und 53,9 Prozent nur teilweise.
Der Blickpunkt des Gesetzgebers auf global agierende IT- und Online-Unternehmen wie Google, Facebook, Amazon und Alibaba sei ein richtiger Ansatz, so Tschirch. „Was aber dabei im Endeffekt herauskam, traf alle Betriebe – und dabei werden die kleinen und mittleren Unternehmen überproportional belastet – sowohl finanziell als auch vom Arbeitsaufwand.“
Forderungen des AGA: Schutz vor Missbrauch des Abmahnrechts
Um die DSGVO gerade für kleinere und mittlere Betriebe erträglich zu machen, fordert der Unternehmensverband, das Abmahnwesen in seine Schranken zu weisen. „Die Bundesregierung muss per Gesetz die Unternehmen vor dem Missbrauch des Abmahnrechts schützen“, so Tschirch.
Dazu sollten die Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – ausgesetzt werden. Dadurch entfalle auch der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.
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- volker_tschirch_geschaeftsfuehrender_vorsitzender_vmg_nord: VMG Nord