Am 16. Dezember 2015 hat die Consorsbank den Handel mit physischem Gold gestartet. Die Abwicklung erfolge dabei vollständig automatisiert. Möglich werde dies durch eine Partnerschaft mit pro aurum, einem der größten Edelmetallhändler im deutschsprachigen Raum. Angeboten würden acht verschiedene Barren in Größen zwischen zehn Gramm und einem Kilo sowie zwölf gängige Münzen, darunter der südafrikanische Krügerrand und der österreichische Philharmoniker. Alle trügen eine eigene Wertpapierkennnummer. Anleger könnten das Gold damit genauso einfach und schnell wie eine Aktie oder andere Wertpapiere handeln. Das teilte die Direktbank mit. Sie gehört zur französischen Großbank BNP Paribas, der deutsche Hauptsitz ist in Nürnberg.
Handel in Euro und ohne Gebühren
Laut Bank fallen dabei keine Ordergebühren an, sondern lediglich Verwahrgebühren in Höhe von vierteljährlich 0,15 Prozent des aktuellen Kurswerts. Diese Gebühren seien vergleichbar mit den Schließfachkosten einer Bank. Kursstellung und Handel erfolgten in Euro. Consorsbank-Kunden könnten auf der Produktseite ein konkretes Goldprodukt auswählen, sich über den neuen Börsenplatz „pro aurum“ die handelbaren Kurse anzeigen lassen und Käufe bzw. Verkäufe per Mausklick ab schließen. Innerhalb weniger Sekunden erhalte der Anleger dann eine Bestätigung seiner Transaktion mit anschließender Einbuchung ins Depot.
Die Käufer würden, so die Bank, nach dem Kauf rechtliche Eigentümer des Goldes. Dieses werde in den Hochsicherheitstresoren von pro aurum verwahrt. Dort sei es auch versichert. Alternativ werde das Gold auf Wunsch und gegen Gebühr ausgeliefert. Natürlich könnten Kunden es über die Direktbank auch wieder verkaufen.
Kursgewinn nach einem Jahr steuerfrei
„Dies ist eine echte Innovation am Markt, noch nie war es so einfach und bequem, mit physischem Gold zu handeln“, erklärt Stefan Gröning, Chief Sales Officer der Consorsbank. „Viele Kunden nutzen Gold als Depotbeimischung. Jetzt haben sie ihre Bestände neben anderen Wertpapieren einfach im Blick.“
Bei der Anlage in Goldbarren und -münzen bestehe im Gegensatz zu einem Investment über Zertifikate oder ETFs, dem sogenannten Papiergold, keinerlei Emittentenrisiko. Physisches Gold gelte rechtlich als Sondervermögen, der Käufer habe also selbst im Fall einer Insolvenz des Anbieters ein Anrecht auf die Herausgabe. Physisches Gold unterliege zudem nicht der Abgeltungsteuer, nach einem Jahr seien Kursgewinne steuerfrei.
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