Mit Apps werden Handys zu echten Multifunktionsgeräten. Oft genügt ein kleines Stück Software – die so genannte App – um ein Handy zur mobilen Fahrplanauskunft, zur Taschenlampe oder zum Babyphone zu machen.
Die Fernsteuerung für vermisste Handys
Auf Smartphones sind viele persönliche und geschäftliche Daten gespeichert: Telefonnummern, Geburtstage, E-Mails, private Fotos und Videoclips, Musik oder auch vertrauliche Dokumente. Datensicherungen sind wichtig, falls das Handy verloren oder gestohlen wird. Für alle gängigen Handy-Betriebssysteme gibt es inzwischen Apps oder auch interne Systemfunktionen, mit denen die Geräte im Bedarfsfall aufgespürt und aus der Ferne gesteuert werden können: von der Fernlöschung von Daten bis zur Aktivierung der Kamera ist alles möglich.
Für Modelle mit dem Betriebssystem Android gibt es eine umfangreiche kostenlose Notfall-Software, falls das Gerät nicht mehr auffindbar ist: Mit der App „Android Lost“ (www.androidlost.com) lassen sich Smartphones über jeden Internet-PC fernsteuern. Die Funktionen reichen von einer SMS an eventuelle Finder bis zu umfangreichen Datenlöschungs-und Überwachungsfunktionen. Dies sind unter anderem:
- Lauter Alarm, falls das Handy zum Beispiel nur in der Wohnung verlegt wurde. So kann es leichter gefunden werden.
- Senden der GPS-Position an die hinterlegte Google-Mailadresse.
- Senden einer Textbotschaft an mögliche Finder, die beim Neustart des Geräts angezeigt wird.
- Benachrichtigung per E-Mail, falls eine andere SIM-Karte eingelegt wird, und damit Hinweise auf einen möglichen Dieb.
- Auslesen von zuletzt gesendeten und empfangenen SMS. Diese werden an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
- Auslesen von getätigten oder empfangenen Anrufen – ebenfalls mit Benachrichtigung per E-Mail.
- Sperren des Geräts und Ändern der PIN aus der Ferne.
- Löschen der Inhalte von Speicherkarte und Gerätespeicher.
Sogar die Handy-Kamera lässt sich unbemerkt aus der Ferne aktivieren. Je nach Situation kann der Eigentümer so ein Bild von dem Ort machen, wo er das Handy verloren hat, oder ein Foto eines mutmaßlichen Diebs. „Im Fall eines Verlusts ist sicher jeder Handybesitzer dankbar, wenn er weiterhin Zugriff auf sein Gerät hat“, erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Apps mit Schutzfunktionen dürfen aber nicht missbraucht werden.“ So ist es u.a. strafbar, solche Apps auf den Handys von anderen zu installieren und diese heimlich zu überwachen.
Bitkom
