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Finanzen

Die KfW erhöht ihre Anforderungen für einen Sanierungskredit oder Zuschuss

Seit Juni vergibt die KfW ihre Energieeffizienz-Fördermittel nur noch, wenn ein Sachverständiger bei den Modernisierungsarbeiten eingebunden wird. Damit hat die Förderbank die Anforderungen in ihren Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ weiter verschärft und landet so schnell in der Debatte vieler Hauseigentümer, Energieberater, Planer und Handwerker.

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Seit Juni vergibt die KfW ihre Energieeffizienz-Fördermittel nur noch, wenn ein Sachverständiger bei den Modernisierungsarbeiten eingebunden wird. Damit hat die Förderbank die Anforderungen in ihren Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ weiter verschärft und landet so schnell in der Debatte vieler Hauseigentümer, Energieberater, Planer und Handwerker.

Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Braucht man einen Energieberater oder einen Sachverständigen oder etwa beides? Warum einen Berater aus der Expertenliste? Kann mein Handwerker den Energieberater nicht einfach mitbringen? Der Fördermittelspezialist Febis Service GmbH erläutert das Thema.

Energieeffizient Sanieren ist Programm

Die KfW fördere im Programm „Energieeffizient Sanieren“ grundsätzlich nur Maßnahmen, die bereits heute über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Wer heute schon mehr tue, bekomme – quasi als Belohnung – ein zinsgünstigen Modernisierungskredit zu derzeit 1 Prozent. Private Hauseigentümer könnten als Alternative zum Kredit auch einen Zuschuss von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten wählen. Die anspruchsvollen KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen stellten zweifelslos hohe Anforderungen. Die Erfahrung zeige dabei: Die beste Wärmedämmung bringt allerdings nichts, wenn sie nicht richtig eingebaut ist.

Qualitätssicherung

Die jetzigen Änderungen betreffen laut dem Fördermittel-Dienstleister daher die Qualitätssicherung (Qualitätssicherung Definition), die Unabhängigkeit des Sachverständigen und die Energieeffizienz-Expertenliste. Damit wolle die KfW absichern, dass die Fördergelder auch wirklich dafür eingesetzt werden, wozu sie vorgesehen sind und die Hauseigentümer auch wirklich, die versprochenen Einsparpotenziale erreichen.

Eine kontinuierliche Qualitätssicherung soll die Umsetzung der Förderstandards während des gesamten Bauprozesses gewährleisten. Von der Planung und Berechnung, über die Fördermittelbeantragung, in der Umsetzung bis hin zur Fertigstellung gelte es, die energetischen Komponenten im Blick zu behalten. Das soll ein Energieberater sicherstellen, so Febis.

Energieeffizienz-Expertenliste

Der Energieberater müsse seit Juni 2014 in die „qualitätsgesicherte Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sein. Die Expertenliste wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW eingerichtet. Ausgehend von bestimmten Grundqualifikationen, regelmäßigen Weiterbildungen, und dem Nachweis von Praxisleistungen seien weitere Zusatzqualifikationen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz definiert. Dadurch solle eine einheitlich hohe Qualität der eingetragenen Experten in der Liste gewährleistet werden.

Wichtig zu wissen: Die KfW spricht von einem Sachverständigen, auf der Liste heißt er Energieeffizienz-Experte – gemeint ist letztendlich ein neutraler Energieberater, der alle Qualifizierungen mitbringt.

Kein Energieberater – keine Förderung

Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaussanierungen heißt es den Fördermittelspezialisten zufolge: Der Bauherr muss bei seinem geförderten Vorhaben für die energetische Beratung, Planung und Baubegleitung einen Sachverständigen aus der Expertenliste auswählen und beauftragen. Geschieht das nicht, gibt’s keine Förderung.

Ein wichtiger Punkt sei dabei auch die Neutralität des Beraters. Bei geförderten Einzelmaßnahmen könne der Energieberater mit den bauausführenden Unternehmen verbunden sein, sofern der, in der Expertenliste eingetragen ist. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus hingegen dürfe der Energieberater weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sein, noch ihre Lieferungen und Leistungen vermitteln. Hier müsse der Energieberater gesondert beauftragt werden, um die Energieeffizienz-Schwerpunkte der Bauausführung auch objektiv kontrollieren zu können.

Zuschuss für den Energieberater beantragen

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater werde von der KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Vorhaben) im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ gefördert, so die Fördermittelexperten.

Nicht nur die KfW fördert

In Deutschland warten laut den Experten derzeit über 6.000 Bau- und Sanierungsförderungen darauf, abgerufen zu werden. Profitieren könne allerdings nur, wer passende Fördertöpfe auftue und die finanzielle Unterstützung beantrage. Der Großteil seien regionale Zuschüsse. Städten und Gemeinden beteiligten sich oftmals an den Modernisierungskosten der heimischen Hauseigentümer. Der Vorteil: Durch Stadt oder Gemeinde könne der KfW-Zuschuss bisweilen auf bis zu 20 Prozent der Kosten aufgestockt werden. Mintunter stelle der Stadt-Zuschuss sogar eine einträgliche Alternative zur KfW dar, besonders bei Einzelmaßnahmen. Vergleichsweise geringere Anforderungen, eine leichtere Antragstellung und weniger Aufwand sprächen oftmals für sich.

Weiterführende Informationen

kostenlose Fördermittel-Suche: www.foerderdata.de
Hilfe beim Förderantrag: www.foerderdata.de/foerdermittel-beschaffungsservice
Energieberater finden: www.den-ev.de

 

Bildquellen

  • fotolia_41466824_xs_2: DOC RABE Media / Fotolia.com
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