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Sag mir dein Gehalt, ich sag dir meines!

Grundsätzlich wird man sich fragen, wer soll einem das Sprechen über das eigene Gehalt und das der Kollegen denn verbieten. Schließlich ist es, gerade in kleineren Betrieben, oft die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob man für die gleiche Tätigkeit, ungesehen ob Mann oder Frau, religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Herkunft, das gleiche Gehalt bekommt und der Arbeitgeber so den Gleichbehandlungsgrundsatz wart. Die Rechtsprechung gibt hier Recht.

Grundsätzlich wird man sich fragen, wer soll einem das Sprechen über das eigene Gehalt und das der Kollegen denn verbieten. Schließlich ist es, gerade in kleineren Betrieben, oft die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob man für die gleiche Tätigkeit, ungesehen ob Mann oder Frau, religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Herkunft, das gleiche Gehalt bekommt und der Arbeitgeber so den Gleichbehandlungsgrundsatz wart. Die Rechtsprechung gibt hier Recht.

Grundsätzlich wird man sich fragen, wer soll einem das Sprechen über das eigene Gehalt und das der Kollegen denn verbieten. Schließlich ist es, gerade in kleineren Betrieben, oft die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob man für die gleiche Tätigkeit, ungesehen ob Mann oder Frau, religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Herkunft, das gleiche Gehalt bekommt und der Arbeitgeber so den Gleichbehandlungsgrundsatz wart. Die Rechtsprechung gibt hier Recht.

Allerdings häufen sich in neueren Arbeitsverträgen Klauseln, die dem Arbeitnehmer das Sprechen über sein Gehalt und insbesondere dessen exakte Höhe verbieten. Solche Klauseln sind nach der benannten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg – Vorpommern unwirksam. Derjenige der aufgrund einer solchen Klausel eine Abmahnung erhält, ist gut beraten deren Entfernung aus der Personalakte – notfalls gerichtlich – zu verlangen.

Per se werden derartige Klauseln nicht zwangsläufig aus Arbeitsverträgen in Zukunft verschwinden. Solange Arbeitnehmer glauben durch solche Klauseln wirksam verpflichtet zu sein, erfüllen sie aus den Augen der Vertragssteller ihren Zweck und werden weiterverwendet werden.

 

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Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

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