Die Suche nach einem Ausbildungsplatz ist in der Corona-Pandemie schwieriger geworden. Damit Jugendliche aus Qualifizierungsmaßnahmen einen Ausbildungsplatz finden, fördert der Senat kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung. Über das Programm „Brücken in Ausbildung“ stellt die Stadt Hamburg dafür 1 Million Euro Fördermittel zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm soll für Unternehmen ein Anreiz geschaffen werden, diese Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu übernehmen. Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: Für jeden Ausbildungsplatz werden 400 Euro monatlich gewährt.
Brücken in Ausbildung: Antragstellung ab 1. August 2021
Auf diese Weise unterstützt die Sozialbehörde Betriebe bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) hat sie das Programm „Brücken in Ausbildung“ gestartet. Ab dem 1. August 2021 können Ausbildungsbetriebe Anträge auf den Zuschuss stellen. Informationen und die Förderrichtlinie mit allen Details stehen auf der Webseite der IFB unter www.ifbhh.de zur Verfügung. Die Zahlung des Zuschusses ist auf maximal 12 Monate befristet. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden an einer Berufs- oder Einstiegsqualifizierung teilgenommen haben.
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert, die die Auszubildenden bereits im Rahmen der „Berufsqualifizierung“ oder der „Einstiegsqualifizierung“ kennengelernt haben und sie dann in eine betriebliche Ausbildung übernehmen. Aber auch andere KMU in Hamburg, die Jugendlichen aus einer der beiden Qualifizierungsmaßnahmen einen Ausbildungsplatz anbieten, können die Förderung beantragen.
Die Berufsqualifizierung ist ein Ausbildungsangebot in Schulform in Kooperation mit Betrieben und Bildungsträgern, das inhaltlich und zeitlich das erste Ausbildungsjahr des jeweiligen Ausbildungsberufes nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vollständig abdeckt. Während der Qualifizierung absolvieren die Teilnehmenden praktische Lernphasen in Betrieben. Über zwei Drittel der Betriebe, die diese Lernphasen im Jahrgang 2020/2021 durchführen, sind kleine oder mittlere Unternehmen, ein großer Teil davon mit maximal 25 Beschäftigten. Auch die Unternehmen, die junge Menschen im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung vorbereiten, sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen. Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, in dem Grundkenntnisse und Fertigkeiten in dem angestrebten Ausbildungsberuf vermittelt werden.