Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien fördert mit insgesamt 500.000 Euro nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Die Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 2. Juni 2020 eingereicht werden.
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können sich über das Online-Antragsverfahren um die Projektförderung bewerben. Mit der besonderen Vergabe von Projektmitteln für interdisziplinäre Ansätze werden inspirierende, aufrüttelnde und gesellschaftspolitisch relevante Ideen bedacht, die sonst nicht realisiert werden könnten. Die zu fördernden Bereiche Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur bilden die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise ab. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2020 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für 2021. Das Fördervolumen liegt pro Projekt bei ungefähr 50.000 bis 100.000 Euro.
Die einzelnen Projektanträge können über das Online-Portal eingereicht werden: serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-ELBFND. Antragsschluss ist Dienstag, der 2. Juni 2020. Informationen zu den Förderkriterien des Elbkulturfonds, Antragsunterlagen, bisher geförderten Projekten und zur Jury: elbkulturfonds.hamburg.