Nicht nur zu Weihnachten zerbrechen wir uns den Kopf darüber, womit wir unseren Geschäftspartnern, Freunden oder Familienmitgliedern eine Freude machen können. Die Anlässe können recht unterschiedlich sein. Da sind die „üblichen“ Feiertage wie Geburtstag, Weihnachten oder ein Jubiläum, aber auch eine Einladung zum Essen ist ein Anlass für ein kleines Mitbringsel.
Dazu gehören laut dem „großen Knigge“ diese Voraussetzungen:
- Geschmack: Ein Geschenk soll nicht vorrangig nach dem eigenen Geschmack ausgesucht werden. Sondern: Priorität haben der Geschmack, der Wunsch und die Bedürfnisse der oder des zu Beschenkenden.
- Weiterverschenken: Es soll nicht etwas zum Geschenk gemacht werden, das man selbst loswerden möchte, weil man es als unbrauchbar einstuft. Ausnahme: Es ist genau das, was sich jemand anderes wünscht. Und dieser weiß nicht, dass es bereits in Ihrem „Bestand“ ist. Letzteres sollten Sie nur in speziellen Fällen nicht einhalten, zum Beispiel: Ein Familienmitglied hat oft ein altes Erbstück bestaunt.
- Preisklasse: Ein Geschenk soll nicht vorrangig nach der Preisklasse gewählt werden, schon gar nicht unter der Prämisse: absichtlich extra teuer, um Fantasielosigkeit zu bemänteln. Das kann Beschenkte in Verlegenheit bringen!
- Zeitdruck: Ein unter Zeitdruck gewähltes Präsent wird mit ziemlicher Sicherheit kein Volltreffer. Dies ist die typische „Irgendwas-Falle“. Besser: frühzeitige Planung mithilfe einer Übersicht.
Ein Geschenk soll ein Ausdruck von Freundschaft, Zuneigung, Dank oder Anerkennung sein. Wir machen uns also Gedanken, wie wir den anderen erfreuen können.
Schon die Auswahl eines Präsents drückt unsere Wertschätzung aus, die Verpackung und die freundlichen Worte, mit denen es überreicht wird, tun ein Übriges. Der Geschmack des Empfängers steht im Vordergrund und bei der Budgetplanung ist Fingerspitzengefühl gefragt. Zu preiswert drückt Geringschätzung aus, zu teuer wirkt protzig. Beides kommt nicht gut an. Ihre Präsente sollen im Idealfall persönlich aber nicht zu intim sein, dafür originell, ohne albern zu wirken. Zugegeben, manchmal eine Herausforderung.
Aber nicht nur als Geber halten Sie sich an Regeln – auch der Empfänger hat so seine Aufgaben. An erster Stelle steht das Danke sagen. Freuen sollen Sie sich natürlich auch, wenn schon nicht über den Inhalt, dann doch wenigstens über die Geste. Verzichten Sie bitte auf Formulierungen wie: „Das wäre doch nicht nötig gewesen“ oder „Sie sollten doch nichts mitbringen“. Bedanken Sie sich lieber selbstbewusst und herzlich und freuen Sie sich, dass jemand an Sie gedacht hat.
Präsente weiter zu verschenken, gehört nicht zum guten Ton und kann schon mal peinlich werden. Kennen Sie das Lied von Reinhard Mey „Es ist Weihnachtstag“? Da finden Sie schöne Beispiele für diese Art der „Resteverwertung“.
Im geschäftlichen Bereich hat es sich eingebürgert, dass sich Dienstleister mit einer kleinen Gabe bei ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Viele Unternehmen achten inzwischen sehr auf die Compliance -Regeln, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten. Als Preisobergrenze gelten hier 25 bis 35 Euro. Verzichten sollten Sie aber auf reine Werbegeschenke wie billige Kugelschreiber oder Kalender mit Werbeeindruck.
Fantasie und Kreativität werden auch von Ihren Kunden sehr geschätzt. Die meisten Menschen lieben einfach Überraschungen.
Ich wünsche Ihnen eine ruhige Adventszeit und fröhliche Feiertage
Ihre
Marlies Smits
Marlis Smits
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