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Hoffentlich kommt der „falsche“ DHL-Zusteller

Wie ein Paket auf eine teure Reise ging und immer noch nicht ankam.

Wie ein Paket auf eine teure Reise ging und immer noch nicht ankam.

Wie ein Paket auf eine teure Reise ging und immer noch nicht ankam.

Die Szene, in der Tom Hanks als Chuck Noland in „Cast Away“ das ungeöffnete FedEx-Paket ausliefert, hat mich immer tief bewegt. Der Auftrag, ein aufgegebenes Paket zuzustellen, wird allen Katastrophen zum Trotz erfüllt. Bei der Deutschen Post DHL Group liegen die Dinge anders. Schon kleinere Hürden lassen die Zustellung scheitern. Ein Beispiel: Seit dem 23. Mai befindet sich ein Paket in der Obhut der DHL Group. Die Zustellung hätte am 25. Mai ihren ordnungsgemäßen Adressaten erreicht, wäre da nicht die Klingelanlage gewesen mit der folgenden Aufschrift: „Klingelanlage. Nach eingegebener Appartement-Nr., die sie (ja, tatsächlich klein geschrieben) bitte der Briefkastennummer entnehmen wollen, (Taste Symbol Glocke drücken).“ Am Abend des 25. Mai war in der Sendungsverfolgung zu lesen: „Leider war eine Zustellung der Sendung heute nicht möglich, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte.“

Die Zeit drängte. Der Inhalt des Pakets wurde vom Filius für einen Messejob benötigt. Ein Anruf bei der Hotline bestätigte die Richtigkeit der Empfängeradresse. Freundliches Bedauern auf der anderen Seite der Leitung; ein Kontakt zum Zusteller sei für die Mitarbeiter der Hotline nicht möglich, um eine erneute Zustellung zu veranlassen. Das Paket ging zurück an den Absender. Der bat den Auslieferer höflich um eine erneute Zustellung des Pakets an den Adressaten, eine Dienstleistung, für die er schließlich bezahlt hatte.

Versteigern oder vernichten?

Der Zusteller nickte, ließ das Paket jedoch statt nach Göttingen in die Zentrale Paketermittlung nach Wuppertal überführen. Zwei Wochen später erklärte ein Anschreiben, dass die adressierte Sendung nicht ausgeliefert werden konnte, weil der Absender die Annahme verweigert habe. Für die Lagerung und „besondere Behandlung“ berechnet DHL nun eine Aufwandspauschale von 29,40 Euro zuzüglich 7,49 Euro erneute Zustellgebühr. Unter der im Schreiben angegebenen Rufnummer nahm zu den Servicezeiten von 8.00 bis 13.00 Uhr zu keiner Zeit jemand den Hörer ab.

Nach einigen Recherchen ist der Kunde der DHL-Group klüger. Von Kastriot Alite, einem DHL-Service-Mitarbeiter, war zu erfahren, dass Pakete nur dann zugestellt werden dürfen, wenn ein Name auf der Klingel steht. Ein Name auf dem Briefkasten zähle dabei nicht. Auch wenn in der Vergangenheit schon Pakete an diese Adresse zugestellt worden seien, sei dies nicht zulässig gewesen. Dann fiel der ominöse Satz: „Die, die zuliefern, wenn der Empfänger auf der Klingel keinen Namen hat, sind falsche Zusteller.“ Das Paket werde entweder vernichtet oder versteigert, wenn nicht 36,89 Euro überwiesen würden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war im Übrigen kein Hinweis zu finden, dass bei Klingelanlagen ohne Namensschilder keine Zustellung erfolgt. Meine Sympathie gilt jetzt allen DHL-Zustellern, die sich nicht an interne bürokratische Anweisungen halten, sondern einfach zustellen – eben wie Chuck Noland alias Tom Hanks.

 

Susan Tuchel

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