Das aktualisierte Steuermerkblatt 2018/2019 des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hilft Eltern behinderter Kindern praxisnah durch die Steuererklärung 2018.
Das jährlich in aktualisierter Fassung erscheinende Merkblatt des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung. Damit ist der Ratgeber eine echte Hilfe beim Ausfüllen der Vordrucke.
Das Steuermerkblatt 2018/2019 enthält wieder Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Zudem erfahren Familien, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Hinweis zum Kindergeld 2019
Auch zum Kindergeld bietet der bvkm in seinem Ratgeber aktuelle Informationen: Zum 1. Juli 2019 wird es um jeweils zehn Euro pro Kind steigen. Der Kinderfreibetrag wurde bereits zum 1. Januar 2019 auf 2.490 Euro erhöht. Bei zusammenveranlagten Eltern beträgt er 4.980 Euro. Der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern mit einem erwachsenen behinderten Kind von Bedeutung ist, ist auf 9.168 Euro gestiegen.
Download und Druckfassung möglich
Interessenten können das Merkblatt im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ herunterladen. Sie können es auch in gedruckter Form über [email protected] oder www.bvkm.de/verlag bestellen. Bei größeren Bestellmengen stellt der bvkm die Portokosten in Rechnung.
Redaktion / bvkm
Bildquellen
- cover_steuermerkblatt_2018_2019: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.