Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanz-News

Was Bitcoin-Gewinner bei der Steuer unbedingt beachten sollten

Wer im Jahr 2017 unerwartete Kryptogewinne gemacht hat, macht Anfang 2018 eine unliebsame Entdeckung: Die Abgabe der Steuererklärung für 2017 rückt näher. Schon am 31. Mai 2018 läuft die Frist ab, und viele Bitcoin-Profiteure müssen diesmal erstmals auch Kryptowährungsgewinne angeben.

Prof. Joerg Andres. Foto: Prof. Joerg Andres

Wer im Jahr 2017 unerwartete Kryptogewinne gemacht hat, macht Anfang 2018 eine unliebsame Entdeckung: Die Abgabe der Steuererklärung für 2017 rückt näher. Schon am 31. Mai 2018 läuft die Frist ab, und viele Bitcoin-Profiteure müssen diesmal erstmals auch Kryptowährungsgewinne angeben.

Ein großes Problem bei dieser Angelegenheit ist allerdings, dass noch viele wichtige Fragen noch offen sind, zum Beispiel:

1. Was muss ich generell angeben?

2. In welcher Form hat das zu erfolgen?

3. Wenn ich kompetente Hilfe benötige, wo finde ich diese?

4. Was kann mir passieren, wenn ich einfach nichts unternehme?

5. Wie lange kann ich bislang unterlassene Angaben noch straffrei nacherklären?

6. Wie groß ist das Risiko der Entdeckung bei Nichtangabe?

Die folgenden Antworten, die uns von den Düsseldorfer Autoren Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss zur Verfügung gestellt wurden, sollte man unbedingt beachten:

1. Generell sollten alle Trades gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden – auch die vermeintlich steuerfreien. Ansonsten droht bei falscher Beurteilung schnell der Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung (einschließlich steuerstrafrechtlichem Ermittlungsverfahren).

2. Die Trades sollten entweder anhand einer sauber dokumentierten Liste mit den exakten Kauf- und Verkaufsdaten oder – besser noch – mit Hilfe der im Internet verfügbaren Online-Tools aufbereitet beim Finanzamt eingereicht werden.

3. Derzeit ist es nicht einfach, einen mit der Besteuerung von Kryptowährungen vertrauten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer zu finden.Die meisten kennen zwar den Begriff und haben begonnen, sich damit zu beschäftigen, kennen aber noch keine Details.

4. Sollte die fehlende Angabe steuerpflichtiger Einnahmen auffallen – und das kann auch nach vielen Jahren noch der Fall sein – drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Bei hinterzogenen Beträgen von mehr als 1,0 Mio. Euro droht in jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Selbst dann, wenn man eine unwirksame Selbstanzeige abgegeben hat.

5. Generell ist eine Nacherklärung nur solange straffrei möglich, wie die jeweilige Tat noch nicht entdeckt ist. Wann das so weit ist, kann nicht vorhergesagt werden. Ist jedoch erst einmal von einer Tatentdeckung auszugehen, ist es für eine Selbstanzeige schon zu spät.

6. In Zeiten eines jederzeit möglichen Auskunftsersuchens einer deutschen Finanzbehörde bei einer ausländischen Steuerbehörde – wie zuletzt im Fall der Online-Plattform „Coinbase“ – kann sich die Schlinge für den betroffenen Steuerpflichtigen innerhalb weniger Tage zuziehen, wenn seine Daten an das Finanzamt weitergegeben werden. Wann das so weit ist, kann nicht vorhergesagt werden. Daher sollten versäumte Angaben auch schnellstmöglich nachgeholt werden.

Detailliertere Angaben zu allen wissenswerten Fragen sind enthalten in dem neuen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ der Düsseldorfer Autoren Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss, das noch im März 2018 erscheinen wird. Darin werden alle gängigen Steuerprobleme von Bitcoin-Profiteuren über mehrere Steuerarten hinweg anhand einfacher Beispiele erläutert. Im Rahmen einer bereits angelaufenen Crowdfundingkampagne können sowohl das E-Book, als auch die Printausgabe und das Hörbuch noch zu vergünstigten Preisen bezogen werden. Die Aktion endet bereits am 9. März 2018. Weitere Infos auch unter www.andresrecht.de.

 

Bildquellen

  • Prof. Dr. Joerg Andres: Prof. Joerg Andres
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Bei Tantiemen an geschäftsführende Gesellschafter droht schnell die verdeckte Gewinnausschüttung mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Wie Vereinbarungen und Berechnungen aussehen müssen und was Finanzämter prüfen,...

Recht & Steuern

Elektronische Einkommensteuerklärungen (ELSTER) zunehmend beliebt: 2012 wurden 12 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Nach Angaben des Hightech-Verbands BITKOM entspricht das einem Anstieg um mehr als...

Seminare & Weiterbildungen

Anselm Bilgri zu Gast bei den „9. Hamburger Unternehmenstagen: Steuern“ am 10. Juni

Finanzen

Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher hat die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2011 für Hamburg vorgestellt. Die aktuelle Schätzung geht bei den Hamburg verbleibenden Steuern von Mehreinnahmen...

Finanzen

Eine Putzfrau einzustellen ist nicht nur reizvoll, weil sie das Leben einfacher macht.

News

Neue Formulare, größere Steuervorteile: Finanztest zeigt, wie sich jeder mit der Steuererklärung viel Geld vom Staat zurückholt. In der Steuererklärung für das Jahr 2009...

Recht & Steuern

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2009 die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2010 veröffentlicht.

News

Ob Strand oder Schnee, ob Stadt oder Land, ob nah oder fern der neue Winterflugplan von Hamburg Airport, gültig vom 25. Oktober 2009 bis...

Werbung