Recht & Steuern
Steuerpflichtige müssen bei Steuerprüfungen mitwirken. Das Bundesfinanzministerium hat die Mitwirkungspflichten und Rechte bei der Außenprüfung in einem aktuellen Schreiben ausgearbeitet.
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Steuerpflichtige müssen bei Steuerprüfungen mitwirken. Das Bundesfinanzministerium hat die Mitwirkungspflichten und Rechte bei der Außenprüfung in einem aktuellen Schreiben ausgearbeitet.
Das Finanzgericht Köln hat nicht versteuerte Einkünfte wegen nicht ausreichender Aufsichtspflicht einer geschäftsführenden Gesellschafterin als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt. Der in der GmbH beschäftigte Ehemann...
Eine Grundlage der steuerlichen Betriebsprüfung zur Nachprüfung der Betriebsergebnisse oder Schätzung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung sind die branchenspezifischen Richtsätze. Das Bundesfinanzministerium hat die neue...
Reduzierung von Darlehenszinsen für Gesellschaftern gewährte Darlehen ohne Begründung. FG Hamburg, Beschluss vom 22.3.2011, Az. 6 V 169/10.
Wenn es um die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit eines Gesellschafter-Geschäftsführergehalts geht, kann sich die Ansicht des Finanzamts schnell ändern. Insbesondere ist die Finanzbehörde nicht...