Welcher Arbeitnehmer möchte nicht gern möglichst viele Freizeittage haben? 2020 bieten sich wieder mehrere Kombinationsmöglichkeiten von Feier-, Brücken- und Wochenendtagen mit Urlaubstagen, um die freie Zeit „am Stück“ deutlich zu erhöhen. Ein Überblick für die Angestellten im Norden.
Die erste Urlaubsverlängerung bietet sich bereits zum Jahresanfang: nach Mittwoch, 1. Januar, mit zwei Urlaubstagen gibt es fünf zusammenhängende freie Tage.
Ostern liegt 2020 im April: Karfreitag fällt auf den 10. April und Ostermontagauf den 13. April. Wer in der Karwoche vom 6. bis zum 9. April vier Tage Urlaub einreicht, darf sich über zehn freie Tage freuen. Das gleiche gilt für die Woche nach Ostern: Vier Tage Urlaub vom 14. bis 17. April bringen zehn zusammenhängende freie Tage. Oder wer eine längere Reise plant: beide Wochen kombiniert bringen unter Einsatz von acht Urlaubstagen 16 frei Tage am Stück.
Der Feiertag „Tag der Arbeit“ am 1. Mai ist 2020 ein Freitag – das lange Wochenende ist also gewiss. Wer aber zusätzlich vier Urlaubstage vom 27. bis zum 30. April investiert, hat neun freie Tage zur Verfügung.
Ende Mai und Anfang Juni stehen die nächsten Feiertage an: Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 21. Mai, ermöglicht mit einem Tag Urlaub für den Brückentag am Freitag vier freie Tage. Am 1. Juni ist Pfingstmontag: Vier Urlaubstage für die restliche Woche vom 2. bis zum 5. Juni bescheren dem Angestellten insgesamt neun freie Tage. Ebenfalls interessante Kombi-Möglichkeiten für Langzeiturlauber: Vom 18. Mai (plus das vorgelagerte Wochenende) bis zum 5. Juni (plus nachfolgendes Wochenende) sind 13 Urlaubstage nötig, um auf 23 freie Tage zu erweitern. Von Himmelfahrt bis zum Wochenende nach Pfingsten kommt man mit 10 Urlaubstagen auf 18 zusammenhängende freie Tage.
Nach den vielen Feiertagen im ersten Halbjahr folgen in Norddeutschland erst wieder im Oktober die nächsten: der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober und der Reformationstag am 31. Oktober. Beide fallen 2020 auf einen Sonnabend und bieten damit keinen Anreiz für Urlaubsbrücken.
Auch Weihnachten 2020 wird für Arbeitnehmer im Hinblick auf Urlaubstage nicht ganz so günstig wie etwa im aktuellen Jahr. Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag fallen 2020 auf Freitag und Sonnabend, Neujahr 2021 auf einen Freitag. Wer zwischen den Jahren zu Hause bleiben oder verreisen möchte, kann ab dem 21. Dezember sechs bis acht Urlaustage einreichen – je nachdem wie Heiligabend und Silvester im Unternehmen gerechnet werden – und bekommt 16 freie Tage.
Wer nun zum Beispiel Urlaub einreicht in der Karwoche, der Woche um den 1. Mai, in den Wochen um Christi Himmelfahrt und nach Pfingsten sowie in den Wochen vor und nach den Weihnachtsfeiertagen, der macht aus 24 Urlaubtagen 53 freie Tage.
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