Während der WM wird so manches Wohnzimmer zur Partyzone. Wegen der Zeitverschiebung zwischen Brasilien und Deutschland beginnen viele Spiele erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später. Einige Regeln dürften die Fans dabei nicht vergessen.
Am 12. Juni 2014 beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Für Public-Viewing-Veranstaltungen hat der Bundesrat nun auch eine Verordnung erlassen, mit der Gemeinden den Lärmschutz vorübergehend lockern können. Partys bis spät in die Nacht sind also vorprogrammiert.
Das Public-Viewing ist seit der Fußball-WM 2006 aus vielen deutschen Städten nicht mehr wegzudenken. Gemeinsames Jubeln, Mitfiebern und Anfeuern stört aber manche Anwohner und Nachbarn. Vor allem, wenn die Feiern bis in die Nacht dauern. Das könnte in diesem Jahr zum Problem werden, denn wenn viele Fußballspiele in Brasilien beginnen, ist es in Deutschland bereits spät am Abend oder mitten in der Nacht.
Was Fußballfans beachten sollten, um ihre Nachbarn nicht zu verärgern.
Grundsätzlich herrscht nach den Landesimmissionsschutzgesetzen ab 22 Uhr Nachtruhe. In Wohngebieten darf Lärm dann nur noch maximal 40 Dezibel betragen. Das entspricht etwa einem Flüstern oder den Geräuschen in einer ruhigen Wohnstraße. Zehn Mal im Jahr können Kommunen ein sogenanntes seltenes Ereignis ausrufen. Dann darf Lärm in Wohngebieten nach 22 Uhr noch bis 55 Dezibel betragen – vergleichbar mit Bürolärm. Wer also daheim Fußball schaut, sollte ab 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke jubeln und auf Trillerpfeifen und laute Musik verzichten.
Sonderverordnung für Public Viewing
Wer Fußball lieber beim Public Viewing schaut, kann eventuell länger feiern. Ende Mai hat der Bundesrat eine Sonderverordnung zur Fußball-WM gebilligt. Durch die „Sonderregelung für seltene Ereignisse“ können Gemeinden und Städte die Übertragung der Spiele in Kneipen oder auf Großleinwänden auf öffentlichen Plätzen auch nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen sogar nach Mitternacht erlauben. Anwohner müssen sich daher gegebenenfalls auf spätabendlichen Lärm einstellen. Für den Nachbarn, der sein Fernsehgerät in den Garten stellt, gilt die Verordnung übrigens nicht.
Fahnen auf dem Balkon erlaubt
Für Ärger unter Nachbarn während der WM sorgen oft auch Fahnen und Deko. Prinzipiell dürfen Fußballfahnen auch im Garten gehisst werden (Verwaltungsgericht Arnsberg, Az.: 8 K 1679/12). Und sogar gegen am Balkon befestigte Fahnen ist nichts einzuwenden. Sie müssen aber so gesichert sein, dass sie nicht herunterfallen oder jemanden verletzten können. Ebenso sollte die Fahne nicht die Nachbarn beeinträchtigen, also ihnen die Sicht nehmen. Wer allerdings für die Montage der Fahne eine Halterung am Balkon anbringen muss oder die Fahne an der Hauswand befestigen will, sollte vorher seinen Vermieter fragen. Das kann unter Umständen als Eingriff in die Bausubstanz des Hauses gelten.
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