Da Firmengründer Anton Schlecker die Drogeriekette als Kaufmann führte, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Aus diesem Grund erfolgte eine genaue Analyse der Finanzen der Familie Schlecker. Geprüft wurde, welche Vermögensteile in den zehn Jahren vor der Pleite übertragen wurden und welche Geschäftsvorfälle im In- und Ausland stattfanden. Daraufhin wurde bekannt, dass Anton Schlecker vor der Insolvenzmeldung unter anderem ein Haus an seine Frau überschrieb und auch anderweitig Geld in Millionenhöhe auf seine Familie aufgeteilt haben soll. Die Firma Schlecker meldete vor etwa einem Jahr im Januar 2012 Insolvenz an. Die Filialen der Kette in ganz Deutschland wurden geschlossen und Tausende Mitarbeiter entlassen.
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Eine außergerichtliche Lösung erwirkt
Nach der Pleite der Drogeriekette geriet Firmengründer Anton Schlecker in den Verdacht, sein Vermögen in Sicherheit gebracht zu haben. Das Vermögen wurde unter anderem auf die Frau und die Kinder Anton Schleckers übertragen. Insolvenzverwalter bestanden zunächst darauf, dieses Geld auszuzahlen. Rund 660 Millionen Euro Forderung meldeten die Gläubiger der insolventen Drogeriemarktkette nach bekannt werden der Pleite an. Jetzt haben sich Insolvenzverwalter und die Familie Schlecker auf einen Vergleich geeinigt. Wie ein Sprecher eines Insolvenzverwalters mitteilte, einigte man sich zusammen mit der Familie auf eine Zahlung von 10,1 Millionen Euro. Mit Einigung auf die Zahlung von rund 10 Millionen Euro wird beiden Seiten nun ein gerichtlicher Prozess erspart.
Florian Weis
