Connect with us

Hi, what are you looking for?

Wirtschaftslexikon

Definition juristische Person

Als juristische Personen werden Personenvereinigungen oder auch Vermögensmasse (Zweckvermögen) mit gesetzlich anerkannter, rechtlicher Selbstständigkeit bezeichnet. Juristische Personen sind also Zusammenschlüsse aus Personen- oder Sachgesamtheiten mit dem Ziel die Rechtsfähigkeit zu erlangen.

Als juristische Personen werden Personenvereinigungen oder auch Vermögensmasse (Zweckvermögen) mit gesetzlich anerkannter, rechtlicher Selbstständigkeit bezeichnet. Juristische Personen sind also Zusammenschlüsse aus Personen- oder Sachgesamtheiten mit dem Ziel die Rechtsfähigkeit zu erlangen.

Die sog. juristische Person verfügt über eine eigene Rechtsfähigkeit. Juristische Personen werden im Rechtsverkehr wie natürliche Personen behandelt. Ausnahmen bestehen für sog. höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie eine Eheschließung oder eine Testamentserrichtung. Die Aufgaben einer juristischen Person, ihre Organisation und die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen ihren Organen sind gesetzlich oder satzungsrechtlich geregelt.

Möchtest Du bis zu 90% Steuern sparen?

Wir unterstützen Dich bei der Firmengründung im Ausland und senken Deine Steuerlast zu 100% legal.

Als Trägerin von Rechten und Pflichten kann eine juristische Person vor Gericht als Person klagen, und ebenso selbst verklagt werden. Für juristische Personen handeln ihre Organe, das können beispielsweise die Mitglieder-, die Hauptversammlung, der Vorstand der Geschäftsführer sein.

Unterschieden wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts. Zu denen des öffentlichen Rechts gehören zum Beispiel Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, zu denen des Privatrechts gehören Vereine, Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaft en (zur Aktiengesellschaft Definition), Genossenschaften und Stiftung en des Privatrechts usw.

Einfache Gesellschaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften werden der Bezeichnung Personengesellschaft zugeordnet und sind deshalb keine eigenständigen Personen. In diesem Fall wird nicht das Unternehmen besteuert, sondern die einzelnen Gesellschafter (Gesellschafter Definition).

Juristische Personen in der Praxis

Die juristische Person nimmt am Wirtschaftsleben durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe teil, die für sie handeln. Grundsätzlich besteht keine persönliche Haftung, weder durch die Gesellschafter noch durch die Mitglieder. Die Anmeldung zum Handelsregister (Handelsregister Definition) kann durch sämtliche vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer erfolgen. 
Da juristische Personen nicht deliktsfähig sind, können sie auch strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Ihre sog. Organträger, also Vorstand, Geschäftsführer etc. können bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB).

Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen gehören den juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. den Körperschaften des öffentlichen Rechts an.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen der Staatsaufsicht durch die zuständige Verwaltungsbehörde und dürfen sich sog. hoheitlicher Mittel bedienen. Dazu zählt der Erlass von Verwaltungsakten oder auch die Anwendung des Verwaltungszwangs.

Juristische Personen im Zivilrecht

Im Zivilrecht gibt es bei der juristischen Person eine Zweiteilung in mitgliedschaftlich organisierte Körperschaft und in aus zweckgebundenem Vermögen bestehende Stiftung. Die Grundform der Körperschaft des privaten Rechts ist dabei der eingetragene Verein. Andere juristische Personen bauen auf dieser Form auf. Hierbei handelt es sich beispielsweise um GmbHs, Aktiengesellschaften und eingetragene Genossenschaften. Ihre Rechtsfähigkeit erlangen Sie durch Eintragung in ein Register (z. B. Vereinsregister, Handelsregister).

Juristische Personen im öffentlichen Recht

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich um Rechtssubjekte, die ihre Rechtsfähigkeit auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet kraft Gesetzes besitzen. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich drei Formen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die Stiftungen öffentlichen Rechts. Dabei gibt es noch zahlreiche Unterarten. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Gebietskörperschaften
  • Verbandskörperschaften
  • Personal- und Realkörperschaften

Geschichte des Begriffs

Im 19. Jahrhundert gab es verschiedene wissenschaftliche Theorien, die sich mit der Einordnung von Personen und Vermögensmassen in das deutsche Recht beschäftigten. Infolgedessen entschied sich der Gesetzgeber des Deutschen Reiches für den Terminus „juristische Person“. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1900 als Rechtsinstitut in das Bürgerliche Gesetzbuch eingetragen.

Der Begriff stellt eine Gegenposition zum damals verbreiteten selbstständigen Zweckvermögen dar. Demnach seien eine Aktiengesellschaft oder ein Verein keine „juristische Person“, sondern ein „Vermögen, das zu etwas gehöre“ (Alois Ritter). Um den Begriff rankte sich im folgenden Jahrhundert eine Reihe wenig stringenter Begriffsabgrenzungen und –bestimmungen. Vielfach wurde er genutzt, wenn es um Vermögen ging, dessen juristischer Eigentümer unbekannt oder verschleiert worden war.

Merkmale einer juristischen Person

Anders als eine Gesamthandelsgesellschaft besitzt die juristische Person eine eigene Rechts- und Parteifähigkeit. Diese ist unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder und deren Vermögen. Allerdings sind die Mitglieder korporativ vermögensrechtlich an der juristischen Person beteiligt. Das kann zum Beispiel durch Aktienbesitz der Fall sein. Die Rechtsfähigkeit ist dabei ab dem Gründungszeitpunkt gegeben und gilt bis zur Liquidation.

Die juristische Person ist berechtigt, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Ihre Handlungsfähigkeit begründet sich aus ihren Organen. Man spricht hierbei von einer Drittorganschaft. Eine juristische Person ist außerdem berechtigt, Vertreter wie beispielsweise Prokuristen zu beschäftigen.

Überdies sind juristische Personen deliktfähig. Voraussetzung ist, dass zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen verfassungsmäßigen Vertretern zugerechnet werden können (§31, §89 BGB). Bestraft können dabei allerdings nur natürliche Personen wie der Geschäftsführer werden. Dies kann beispielsweise bei Insolvenzstraftaten der Fall sein.

 

Christian Weis

Anzeige

Personal

Die meisten von uns kommen in ihrem Berufsleben früher oder später mit dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge in Berührung und müssen sich damit auseinandersetzen....

Aktuell

Lohnt sich ein Elektroauto? Viele Verbraucher zeigten sich aufgrund der steigenden Strompreise verunsichert. Nach neuesten Umfrageergebnissen sinkt die Zahl derer, die sich einen Elektrowagen...

News

Die Inflation hat an Tempo verloren. Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes, das erste Schätzungen zur Inflation veröffentlichte, habe die Inflation ihren Zenit überschritten...

News

Drei Monate Verhandlungsrunden umsonst? Frank Werneke, Verdi-Chef, und Ulrich Silberbach, Chef des Beamtenbundes, erklärten die Tarifverhandlungen für öffentlich Beschäftigte als gescheitert? Nun übernehmen unabhängige...

Selbstständig zu arbeiten hat zahlreiche Vorteile. Das Bezahlen sollte dabei keine Hürde sein. Selbstständig zu arbeiten hat zahlreiche Vorteile. Das Bezahlen sollte dabei keine Hürde sein.

News

Das Thema Bezahlen hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert und wird sich noch weiter verändern. Vor wenigen Jahren hatte noch niemand...

News

Die Schwarz-Gruppe, Mutterunternehmen der beiden Supermarktketten Lild und Kaufland aus Heilbronn – hat offenbar eine heimliche doch massive Wende hinter sich. Seit Jahren schon...

Threema als sichere Alternative zu Whatsapp & Co.?

Threema Messenger

Viele Menschen nutzen die Kurznachrichtendienste Whatsapp oder Telegram zur Kommunikation. Allerdings gibt es inzwischen sichere und bessere Alternativen wie den Schweizer Messenger Threema auf dem Markt.

ZIM Förderung

ZIM Förderung

ZIM Förderung – Programm für mehr Innovation und Wachstum im Mittelstand

Weitere Beiträge

Rechtsformen

Die UG ist eine noch sehr junge Unternehmensform und tritt seit 1. November 2008 in Kraft. Es handelt sich um eine sogenannte Mini-GmbH, wobei...

Rechtsformen

Der Weg in die Selbstständigkeit kann einfach sein, wenn einige Dinge beachtet werden. Dazu gehört in jedem Fall die Wahl der passenden Rechtsform für...

News

Digitalisierung spielt im Vertrieb, aber auch in der Leistungserbringung eine immer größere Rolle – Welche Trends dominieren aus Ihrer Sicht aktuell bei kleinen und...

News

Jetzt wird es eng. Der EU-Mobilitätspakt ist veröffentlicht. Gemäß dieser Richtlinie wird das Übernachten von LKW-Fahrern in der Fahrzeugkabine zumindest am Wochenende nicht mehr...

Wirtschaft

Die Kölner TV-Produktionsfirma Brainpool kommt vollständig unter das Dach der Banijay Germany Gruppe. Mit der Unterzeichnung des Verkaufs der Anteile von Jörg Grabosch, Ralf...

News

Internationale Aktivitäten, Konferenzen und Meetings gehören fest zum Geschäftsalltag der meisten Unternehmen. Kommt ein Mitarbeiter während einer geschäftlichen Auslandsreise allerdings zu Schaden, kann die...

AImport

Dr. Dirk Drenk wird Aufgaben zum 1. Mai 2019 übernehmen

Aktuell

Die Schwanheimer Industriekleber GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Erdle und Jan Erdle, wurde jüngst für ihr ethisches Handeln und die Prinzipien ehrbaren Kaufmannstums...

Anzeige
Jetzt einen kostenfreien 
Rückruf anfordern