Zugrunde lag der Entscheidung des BAG die Klage eines Arbeitnehmers, der von 1974 bis 2011 bei einem großen Luft- und Raumfahrtkonzern für ein Bruttoentgelt von 5.633,69 Euro beschäftigt war. Nachdem die Beklagte im Jahre 2010 beschlossen hatte, unter anderem den Betriebsstandort an dem der Kläger beschäftigt gewesen war zu schließen, einigte sie sich mit dem Gesamtbetriebsrat auf den Abschluss eines Sozialplans. Dieser enthielt Staffelungen
Recht & Steuern
Kürzung von Abfindungsanspruch bei rentennahen Arbeitnehmern zulässig
Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG vom 26.03.2013 (1 AZR 813/11) ist die unterschiedliche Berechnung von Abfindungsansprüchen bei älteren rentennahen Arbeitnehmer im Vergleich zu ihren jüngeren Kollegen zulässig. Die Richter sahen in der Heranziehung einer, an das Lebensalter anknüpfenden unterschiedlichen Bemessungsformel weder einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG vom 26.03.2013 (1 AZR 813/11) ist die unterschiedliche Berechnung von Abfindungsansprüchen bei älteren rentennahen Arbeitnehmer im Vergleich zu ihren jüngeren Kollegen zulässig. Die Richter sahen in der Heranziehung einer, an das Lebensalter anknüpfenden unterschiedlichen Bemessungsformel weder einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
