Nicht selten werden Unfälle im Ausland passieren und die Beteiligten selbst aus unterschiedlichen Ländern kommen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gibt einen Einblick in die Regeln des Skirechts und beantwortet die wichtigsten Fragen:
Egal ob Skifahrer, Snowboarder, Anfänger oder Profi, für alle gelten beim Wintersport die gleichen Regeln. Der Internationale Skiverband (FIS) hat für Wintersportler aller Nationalitäten zehn Regeln für ein sicheres, verantwortungsbewusstes Fahren aufgestellt. An diesen Regeln bemisst sich nach einem Unfall, ob der Fahrer die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten hat oder nicht. Diese Tatsache ist später entscheidend bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Die Regeln des FIS sind gewohnheitsrechtlich für den Wintersport in den Alpenländern anerkannt. Das heißt, sie werden von den Gerichten angewandt ohne dass sie in den Gesetzestexten des Landes niedergeschrieben sind.
Welche sind die wichtigsten Regeln?
Zunächst liegt allen Regeln ein oberstes Gebot zugrunde: das rücksichtsvolle Fahren. Jeder darf grundsätzlich nur so schnell fahren, wie es die Witterungsverhältnisse und das eigene Können erlauben. Als wichtigste Vorschriften sind die Regeln Nummer drei und vier zu nennen. Sie werden am häufigsten bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach Unfällen herangezogen.
Regel Nr. 3 besagt, dass der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer oder Snowboarder nicht gefährdet.
Regel Nr. 4 besagt, dass zwar von allen Seiten und auch von oben oder unten überholt werden darf, jedoch immer mit einem mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Mittlerweile sind einige deutsche Urteile zu Skiunfällen gefällt worden, die diese Regeln präzisiert haben. Beispielsweise hat das Landgericht Ravensburg in Bezug auf Regel Nr. 3 klargestellt, dass den Vorausfahrenden keine Pflicht trifft sich vor einer Seitwärtsbewegung nach hinten umzuschauen, solange er sich nicht hangaufwärts bewegt (Urt. v. 22.3.2007, Az. 2 Q 392/06).
Das bedeutet, dass untere Skifahrer uneingeschränkt Vorrang haben. Von oben kommende Fahrer müssen immer damit rechnen, dass der Vordere Fahrer plötzlich die Richtung wechselt oder anhält.
Wer muss die Missachtung der Regeln beweisen?
Im Streitfall muss grundsätzlich der Vorausfahrende beweisen, dass ihn der von oben kommende Fahrer gefährdet hat. Allerdings hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Fall entschieden, dass bei einer Kollision der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der hintere Skifahrer den Unfall schuldhaft verursacht hat (Urt. v. 16.04.2008 – 7 U 200/07).
Was gilt, wenn die Ursache des Unfalls nicht aufgeklärt werden kann?
Kann keinem der beiden Fahrer eine Missachtung der oben beschriebenen Regeln nachgewiesen werden, ist eine Haftung beider Fahrer zu gleichen Teilen möglich. Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass in so einem Fall vieles dafür spricht, dass jeder der beiden dem jeweils anderen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und damit gleichermaßen schuldhaft gegen die allgemeinen Rücksichtsgebote verstoßen hat (Urt. v. 21.03.2005 – 1 O 484/04).
Welches Gericht ist zum Beispiel bei einem Unfall zwischen einem Deutschen und einem Italiener zuständig?
Derjenige, der vor Gericht seine Ansprüche geltend machen will, muss dies in der Regel in dem Heimatland des Anspruchsgegners tun. Fordert also der Deutsche von dem Italiener Schadensersatz, so muss er diese Forderung vor einem italienischen Gericht durchsetzen und umgekehrt.
Fazit: Rücksichtsvolles Fahren ist in allen Ländern Pflicht!
Christian Solmecke
