Rürup- Rente : Von dieser staatlich geförderten Basisrente profitieren ältere Sparer besonders. Wer nur eine kurze Sparphase von fünf oder zehn Jahren hat, für den ist die sofortige Steuererleichterung größer als die spätere Steuerpflicht. Jeder kann bis zu 20.000 Euro jährlich (Ehepaare: 40.000 Euro) in Rürup-Produkte einzahlen und davon bis zu 64 Prozent (max. 12.800/25.600 Euro) von der Einkommensteuer abziehen. Dieser Vorteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte auf schließlich 100 Prozent im Jahr 2025. Allerdings erhöht sich auch die spätere Besteuerung in der Renten-Auszahlungsphase. Gut für Ältere: Der Steuerabzug bei Einzahlung steigt schneller (zwei Prozentpunkte pro Jahr) als die Besteuerung in der Auszahlphase (ein Prozentpunkt pro Jahr). Bei Rürup-Produkten wird jeder Anleger gefördert – ohne Einschränkungen.
Riester-Rente: Gerade älteren Anlegern bietet sie bei geringen Laufzeiten vergleichsweise sehr gute Renditen. Denn der Erhalt der eigenen Sparsumme sowie die staatlichen Zulagen sind garantiert. Ältere Sparer sollten daher die steuerlich geförderte Höchstsumme von 1.575 Euro jährlich (131,25 Euro monatlich) investieren. Förderberechtigte Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige erhalten hierfür eine Grundzulage von 114 Euro jährlich plus 138 Euro Zulage je Kind (ab 2008: 154/185 Euro). Möglich sind Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne.
Betriebliche Altersversorgung (bAV): Für ältere Arbeitnehmer kann sich – bis zum Jahr 2008 – auch der Abschluss einer Direktversicherung über den Arbeitgeber lohnen. Vom Bruttolohn können bis zu 2.520 Euro jährlich eingezahlt werden, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Die Summe fließt voll in den Spartopf. Selbst bei kurzen Laufzeiten können so stattliche Renditen zusammenkommen. Allerdings müssen seit 2004 gesetzlich Krankenversicherte auf Renten aus der bAV Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ab 2009 fallen diese Abgaben auch auf die Sparbeiträge an. Daher die Faustformel: Zahlt der Arbeitgeber viel zur bAV dazu, lohnt sich diese Sparform.
Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung ist bei mittleren Laufzeiten unter Steuer – und Renditegesichtspunkten interessant. Voraussetzung: Der Anleger ist bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre. Wer statt einmaliger Kapitalzahlung eine monatliche Rente wählt, muss nur noch einen kleineren Teil des Ertrages mit dem individuellen Steuersatz versteuern: Je älter der Sparer, desto niedriger dieser steuerpflichtige Ertragsanteil (60-Jähriger: 22 Prozent, 65-Jähriger: 18 Prozent).
Kapitallebensversicherung: Ein Abschluss lohnt sich aus Vorsorge- und Renditeaspekten. Für Versicherungen, die seit dem Jahresbeginn 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Bei Auszahlung sind die Wertzuwächse mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Ausnahme: Hat die Versicherung eine Laufzeit von zwölf Jahren und ist der Versicherungsnehmer bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, muss nur die Hälfte der Wertzuwächse versteuert werden.
Redaktion
