Insgesamt werden 25 Klauseln in den AGBs von iTunes und Google Play beanstandet. Zu den Beanstandungen gehört beispielsweise ein fehlendes Impressum auf der Webseite. Auch lange Vertragsbedingungen benachteiligen den Verbraucher. Die Verbraucherzentrale hat bereits Abmahnungen an fünf App-Store-Betreiber geschickt. Sie werden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In den App-Stores von Microsoft und Nokia wurden die Änderungen bereits umgesetzt. Im App-Store von Samsung wurden die Forderungen dagegen nur teilweise umgesetzt. Google und Apple lehnten es ab, die Unterlassungserklärung abzugeben. Sie wurden nun vor dem Landgericht Berlin verklagt. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Nutzerzustimmungen werden missachtet
Hauptkritikpunkt in den AGB-Klauseln ist, dass personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden – ohne die aktive Zustimmung des Nutzers. Die Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google schränken angeblich die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein. Das lässt sich beispielsweise an Begriffen wie „möglicherweise“ oder „unter Umständen“ erkennen. In den Datenschutzbestimmungen von Google kommt das Wort „möglicherweise“ sogar 15 Mal vor.
Die Vertragsbedingungen bei iTunes sind 21 DIN-A4-Seiten lang, kaum nummeriert und in einer kaum lesbaren Schriftgröße gehalten. Die Forderung: Die AGBs von Apple und den anderen Anbieter müssen verständlicher und kundenfreundlicher formuliert werden. An einer Verbesserung der Lesbarkeit arbeitet auch ein Freiwilligenprojekt mit dem Namen ToS;DR (Terms of Service; Didn’t Read). Die Projektteilnehmer erfassen die Nutzungsbedingungen und bewerten diese. Damit wollen sie vor Anbietern mit undurchsichtigen Geschäftsbedingungen warnen.
