In dem verhandelten Fall sah sich eine Putzfrau diskriminiert, deren Arbeitsverhältnis bei einer Gebäudereinigungsfirma laut Vertrag endete, als sie das Rentenalter von 65 Jahren erreicht hatte. Sie hatte für die Firma 39 Jahre lang eine Kaserne in Hamburg-Blankenese gereinigt und wollte diese Arbeit fortsetzen. Seit dem 1. November 1994 hatte sie als Teilzeitbeschäftigte 307,48 Euro brutto pro Monat erhalten. Seit 1. Juni 2008 erhielt sie eine Nettorente von monatlich 228,26 Euro.
Das Gericht verwies darauf, dass derartige Regelungen in zahlreichen EU-Staaten seit langem Bestandteil des Arbeitsrechts seien. Sie böten den Arbeitnehmern eine gewisse Art Stabilität der Beschäftigung und gäben den Unternehmen Flexibilität bei der Personalplanung. Zudem enthalte die deutsche Regelung eine Klausel, wonach Arbeitgeber bei Beschäftigten die Zustimmung einholen müssen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Rentenalters enden soll.
(AZ: C-45/09)
dapd
