
Recht & Steuern
Ausschluss vom Amt des Geschäftsführers
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e GmbHG kann eine Person dann nicht zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sie wegen bestimmter Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

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