Dies sei die Spanne für die Kosten, die sich Kreditinstitute eines Automatenverbunds derzeit gegenseitig in Rechnung stellten, heiße es in dem Schreiben.
Die Gebühr, die sich die Institute eines Verbunds für Abhebungen gegenseitig in Rechnung stellen, ist das sogenannte Interbankengeld. Dieses sei nach eigenem Bekunden der Bankenverbände «kostenorientiert festgesetzt» worden, heißt es in dem Brief. Die Banken hatten dem Bundeskartellamt im Streit über die horrenden Automatengebühren vorgeschlagen, künftig für das Abheben an fremden Geldautomaten maximal 5 Euro zu kassieren.
Diesen Vorschlag habe das Kartellamt zurückgewiesen. Der Betrag von 5 Euro liege «um das Fünf- bis 15-Fache über den derzeit innerhalb der Verbünde erhobenen Interbankenentgelten», so die Behörde. Eine solche Diskrepanz sei «nicht hinnehmbar».
Die Frankfurter Finanzberatung FMH hat berechnet, dass Kunden für das Abheben an fremden Geldautomaten im Schnitt 5,64 Euro zahlen müssen. Die Kosten für die Bank beziffern Experten dagegen auf 63 Cent pro Transaktion.
Das Bundeskartellamt hat den Geldinstituten eine Frist bis kommenden Monat gesetzt. Der Zentrale Kreditausschuss, in dem die großen deutschen Bankenverbände vereinigt sind, müsse «baldmöglichst, spätestens aber bis Mitte August, überarbeitete Vorschläge für eine kartellrechtlich vertretbare Lösung» vorlegen, heißt es in dem Brief der Wettbewerbshüter. Ansonsten behalte sich die Behörde kartellrechtliche Sanktionen vor.
ddp
