Bußgeldzahlungen für Pfusch am Bau
Die für den Bau des eingestürzten Stadtarchivs zuständigen Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB AG) und weitere beteiligten Firmen könnten nun ein zweites Mal für den Gebäudeschaden zur Rechenschaft gezogen werden. Zusätzlich zu ihren strafrechtlichen Ermittlungen gegen über 100 Beteiligte leitete die Staatsanwaltschaft nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Dies bestätigten die betroffenen Unternehmen im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Zwei Tote wegen Baufehler
Bauexperten sind sich einig, dass der Archiveinsturz, bei dem 2009 zwei Männer tödlich verletzt worden waren, durch den Stadtbahnbau auf der Severinstraße verursacht wurde. Als Unglücksursache gilt ein Loch in einer U-Bahn-Wand. Dieser Baufehler soll maßgeblich für den Einsturz mitverantwortlich sein. Die Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen widerspricht dem Vorwurf. Der Einsturz sei auf einen plötzlichen Wassereinbruch aus der Baugrube zurückzuführen. Dieser sei Folge eines unbeeinflussbaren Naturereignisses und habe nichts mit einem Baufehler zu tun.
Verjährungsfristen gewahrt
Sowohl das Straf- als auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren seien vor dem Ablauf der Verjährungsfrist eingeleitet worden. Arbeitsgemeinschaftssprecher Markus Lempa erklärte, dass die aktuellen Verfahren auf vorläufigen Bewertungen beruhen. Da sich daraus vorerst keine „neuen Erkenntnisse“ ergeben, ermittle die Staatsanwaltschaft in jede Richtung.
KVB-Sprecher Franz-Wolf Ramien zeigte sich einverstanden damit, dass man „im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls berücksichtigt wurde“. Nun gehe es aber zunächst einmal darum, die Ursachen abzuklären und die Ergebnisse des Prüfers abzuwarten.
Bis zum Ende dieses Jahres will die Staatsanwaltschaft alle Fakten geprüft haben. Aktuell entsteht an der Einsturzstelle ein Bauwerk, von dem aus Taucher das Loch an der Außenwand des U-Bahn-Baus prüfen können. Die Aufnahmen aus 26 Metern Tiefe werden live an die Mitglieder der Prüfungsstelle übermittelt.
Florian Weis
