Vorliegend ging es um einen Künstler, der in einem Blogeintrag bei blogger.com als Psychopath bezeichnet wurde. Um sich gegen diese Beleidigung zur Wehr zu setzen, verklagte er Google Deutschland als dem mutmaßlichen Betreiber auf Entfernung des Eintrags. Doch seine Klage scheiterte aus formellen Gründen. Das Amtsgericht Halle wies die Klage am 09.01.2013 mit der Begründung ab, dass für diese Plattform in Wirklichkeit die Google Zentrale mit Sitz in den USA zuständig sei.
Die tragische Folge ist, dass der Künstler als Kläger die kompletten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten tragen muss, obwohl Foren Betreiber nach deutschem Recht unter bestimmten Voraussetzungen normalerweise beleidigende Inhalte entfernen muss. So muss etwa deutlich genug auf die jeweilige Rechtsverletzung hingewiesen werden.
Anders ist das gewöhnlich dann, wenn es um Google als Suchmaschine und nicht als Betreiber von einem Blog geht. Hier entfällt gewöhnlich eine Haftung des Betreibers für einen Eintrag. Denn hier werden die Inhalte automatisch regiert, so dass der Betreiber kaum einen Einfluss auf sie hat.
Im vorliegenden Sachverhalt stellt sich überdies die Frage, ob Google USA besser vor einem deutschen oder einem amerikanischen Gericht verklagt werden sollte. Infolgedessen sollten Sie sich insbesondere bei einem ausländischen Unternehmen als Foren-Betreiber am besten an einen Rechtsanwalt wenden und nicht auf eigene Faust klagen.
Christian Solmecke
