Auf das risikoreiche Thema angesprochen, regieren viele mit naiver Unwissenheit: „Ich bin doch gesund – das kann doch nur durch einen schweren Unfall passieren!“. Tatsächlich jedoch ist BU auf Grund eines Unfalls eher selten, vielmehr sind es heutzutage die schleichenden Erkrankungen, die zu einer BU führen. Stress, mangelnde Bewegung und eine schlechte Sitzhaltung sind mitverantwortlich für die häufigsten Ursachen, sowie eine Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, die zur Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen spielen eine große Rolle.
Wer zahlt bei Berufsunfähigkeit?
Grundsätzlich die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings hat der Gesetzgeber den Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Frühinvalidität seit dem 01. Januar 2001 wie folgt geregelt: Statt der bisherigen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Die Volle Erwerbsminderungsrente, tritt bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden pro Tag in Kraft, die Teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden pro Tag.
Hierbei wird nicht die Leistungsfähigkeit im eigenen ausgeübten Beruf bewertet – sondern vielmehr die mögliche Leistung in einem beliebigen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (kein Berufsschutz). So wird das Restleistungsvermögen eines Großhandelskaufmanns zum Beispiel anhand der beruflichen Tätigkeit eines Gärtners bewertet. Und wenn der Versicherte in diesem beliebigen Beruf über ein Restleistungsvermögen von sechs oder mehr Stunden täglich verfügt, wird überhaupt keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt gerade einmal knapp 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe demnach 18 Prozent. Also selbst derjenige, der die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, hat erhebliche Einbußen hinzunehmen.
Nach der Reform des Berufsunfähigkeitsschutzes, wird die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente nur für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, gezahlt. Einen Anspruch hat der Betroffene, sobald er seinen Beruf oder eine andere zumutbare Beschäftigung nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben kann (Berufsschutz). Bei Jüngeren ist das Risiko, den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, nicht mehr gesetzlich abgesichert.
k.olbrisch
