Diese privatwirtschaftliche Lösung zeige, dass ein Insolvenzverfahren nicht zur Abwicklung eines Unternehmens führen müsse, betonte der Minister. Besonders erfreut sei er, dass mit dieser Entscheidung für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens «ein gutes Stück mehr Klarheit» gewonnen sei.
Der Gläubigerausschuss hatte sich am Montagabend mit großer Mehrheit für das Gebot des Privatinvestors Nicolas Berggruen entschieden. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg will mit ihm spätestens am Mittwoch einen Kaufvertrag schließen. Damit waren die Mitbewerber Triton und Highstreet nicht zum Zug gekommen. Den Ausschlag für die Entscheidung hat das Konzept des Investors zur nachhaltigen Fortführung des Warenhausgeschäftes gegeben.
Die Karstadt-Gläubiger hätten bereits im November 2009 beschlossen, dass der Ausschuss bei seiner Entscheidung besonderes Augenmerk auf diesen Punkt legen soll, sagte Görg. Berggruen wurde mit auf den Weg gegeben, zügig stabile Rahmenbedingungen für alle Beteiligten – insbesondere die Lieferanten – sicherzustellen.
Die Abtretung der Gesellschaftsanteile soll Görg zufolge vermutlich im August vollzogen werden. Zuvor müssten noch eine Reihe von Bedingungen, wie beispielsweise die kartellrechtliche Genehmigung, erfüllt werden. Außerdem müssen sich Berggruen und Highstreet noch über die Reduzierung der Miete einigen. Den Schlussstrich wird dann am Donnerstag das Amtsgericht Essen ziehen. An diesem Termin will es überprüfen, ob alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt sind.
ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach
