Im Dezember 2017 gab es beim Kölner Verlagshaus DuMont eine Hausdurchsuchung von Fahnder des Bundeskartellamtes. Sie hatten einen Verdacht, der sich nach ihren Ermittlungen erhärtet hat. Die DuMont-Gruppe und der Bonner General-Anzeiger hatten sich darauf verständigt, dass sich jeweils einer der beiden Zeitungsverlage in der Region Bonn aus bestimmten Gebieten weitgehend zurückzieht. Die bis ins Jahr 2016 laufende Gebietsabsprache enthielt außerdem gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger im Jahr 2005. Bei einem Notar in der Schweiz wurde diese Absprache geschlossen.
Absprache bewusst verschleiert
Dies deute darauf hin, dass sich beide Parteien darüber bewusst waren, dass es sich dabei um eine verbotene Vereinbarung handle. „Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen. Durch den faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen wurden die Verbreitungsgebiete untereinander aufgeteilt und der bislang untereinander bestehende Wettbewerb weitgehend vermieden. Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, zu dem Fall.
DJV-NRW verurteilt Verhalten der Verlage – „nicht hinnehmbar“
Frank Stach, Landesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbands (DJV) in NRW verurteilte das Verhalten der beiden Verlage: „Es ist nicht hinnehmbar, dass durch die Absprachen die publizistische Vielfalt beeinträchtigt wird. Wir warnen vor weiteren Qualitätseinbußen durch Einschränkungen der Medienvielfalt und fordern dringend die erforderlichen Gesetzgebungen zum Erhalt der Pressevielfalt. Das Bundeskartellamt sollte in die Lage versetzt werden, die für den demokratischen Prozess unverzichtbare Pressevielfalt zu erhalten.“
Die Gruppe Bonner General-Anzeiger stellte einen Kronzeugenantrag und kam so durch die Bonusregelung um eine Strafe herum. Die Kölner DuMont-Gruppe räumte die Vorwürfe des Bundeskartellamts ein und stimmte der Verfahrensbeendigung im Einvernehmen zu. Gegen den Bescheid kann noch Einspruch eingelegt werden. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig.