Wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte, verfügen Fernwärmeunternehmen innerhalb ihres Leitungsnetzes als Anbieter über eine Alleinstellung, welche häufig rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert ist. Diese Situation eröffne Preissetzungsspielräume, die bei bestehendem Wettbewerb nicht gegeben wären. Fernwärmekunden hätten überwiegend keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder auf ein anderes Heizsystem umzustellen. Sie seien in aller Regel «gefangen» und daher besonders schutzwürdig.
Die Sektoruntersuchung sei ein ergebnisoffenes Verfahren und gehe ausdrücklich nicht einem konkreten Verdacht gegen die nun befragten Unternehmen nach, erklärte das Kartellamt. Erreicht werden solle mehr Transparenz auf den Fernwärmemärkten im Hinblick auf Preise und Strukturen. Sollte sich allerdings aus dem Unternehmensvergleich der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht ergeben, sei die Einleitung von Verfahren durch die Kartellbehörden des Bundes oder der Länder möglich.
ddp