Zudem gebe es aufgrund der längerfristigen Milchlieferverträge und der hohen Transparenz über Milchpreise- und mengen nur eine eingeschränkte Konkurrenz unter den Molkereien, so die Kartellwächter. Dies gehe ebenfalls zulasten der Erzeuger, während der Lebensmitteleinzelhandel davon profitiere. Es gebe aber keine begründeten Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Handels.
Kritisch bewertet die Behörde Forderungen nach bundesweiten Preis- und Mengenabsprachen sowie marktstufenübergreifenden Kartellen, um den von der EU eingeschlagenen Weg der Liberalisierung der Milchmärkte zu umgehen. Diese Initiativen seien weder mit deutschem noch europäischem Kartellrecht zu vereinbaren und auch nicht am Markt durchsetzbar.
Zu dem Zwischenbericht können alle Marktteilnehmer und interessierte politische Kreise bis zum 1. März Stellung nehmen. Daran soll sich eine Anhörung von Vertretern der Milchbauern, der Molkereien und des Handels anschließen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht nun durch das Bundeskartellamt belegt, dass der Lebensmitteleinzelhandel in seinen Geschäftsbeziehungen zu den Molkereien strategisch erheblich im Vorteil ist und dass die Molkereien nur sehr eingeschränkt über Alternativen für den Absatz ihrer Produkte verfügen. Zwar weise das Kartellamt darauf hin, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Preisvorteile dieser Marktkonstellation an die Verbraucher weitergebe. «Das Kartellamt sagt allerdings nicht, dass die Leidtragenden dieser Situation die Milchbauern sind», kritisierte der DBV.
«Nicht nachzuvollziehen» ist nach Ansicht des DBV, dass das Kartellamt die Markttransparenz bei Milch für zu hoch hält. Dies werde etwa bei der EU anders gesehen.
ddp
