Die Studierenden müssen den Angaben zufolge weder Sicherheiten stellen noch wird ihre Bonität überprüft. Das Darlehen und die Zinsen sind frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums, flexibel angepasst an die persönliche Einkommenssituation, zurückzuzahlen. Zudem können viele BAföG-Empfänger mit einem vollständigen oder teilweisen Erlass ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens rechnen.
2006 hatte die CDU/FDP-Landesregierung ein Gesetz beschlossen, wonach die 33 staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW Studiengebühren erheben dürfen. An 29 dieser Hochschulen gibt es mittlerweile Studiengebühren. In der Regel sind dies 500 Euro pro Semester. Mehrere Klagen gegen die Gebühren waren gescheitert.
ddp
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