Seit Anfang 2010 ist in Deutschland, wie im europäischen Ausland üblich, der Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 und 7 Prozent reduziert.
Offers sprach sich in diesem Zusammenhang auch für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für gastronomische Leistungen aus. Für die DEHOGA stehe dabei nicht allein der absolute Prozentsatz im Mittelpunkt, sondern die Gleichbehandlung mit anderen Wettbewerbern, fügte Offers hinzu. Er kritisierte, dass im Lebensmittelbereich derzeit mit zweierlei Maß gemessen werde. Während der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien oder Metzgereien mit einem Mehrwertsteuersatz von lediglich 7 belegt seien, seien es im Restaurant 19 Prozent. «Das gleiche belegte Brötchen wird steuertechnisch unterschiedlich behandelt, abhängig davon, ob man es in der Bäckerei oder im Bistro isst. Das ist absurd», bemängelte Offers.
ddp