Nach einem Parlamentsbeschluss vom Freitag muss der Bonner Ex-Monopolist im Briefgeschäft künftig für gewerbliche Kunden ebenso 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben wie seine Konkurrenten. Gleichzeitig wurden flächendeckend arbeitende Postdienstleister für Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen ebenso von der Umsatzsteuerpflicht befreit wie die Deutsche Post .
Frank Appel kritisierte, flächendeckende Briefdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden würden unterschiedlich besteuert, obwohl diese laut EU-Recht generell von der Mehrwertsteuer befreit werden müssten. «Daher kann man auch Briefdienstleistungen für Geschäftskunden nicht davon ausnehmen», argumentierte er. Außerdem unterlägen nach EU-Recht nur individuell ausgehandelte Verträge der Mehrwertsteuerpflicht. «Der Gesetzentwurf will dies jedoch auch für Verträge, die auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründen. Das passt ebenfalls nicht zum EU-Recht», sagte der Konzernchef.
Für die Post geht es dem Blatt zufolge um viel Geld. Die Briefsparte ist hoch profitabel und erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2009 einen Gewinn vor Steuern und Zinsen von 880 Millionen Euro. Auf die Geschäftspost entfallen 85 Prozent der täglich 70 Millionen Briefsendungen im Inland.
ddp
