Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, welche lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen sich für den Geschäftsführer ergeben. Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit einige beachtenswerte Entscheidungen dazu getroffen. Es stellt sich die Frage, ob diese zu Arbeitnehmern ergangenen BFH-Urteile auch auf GmbH-Geschäftsführer anzuwenden sind und welche Auffassung die Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben vom 17.1.2011 dazu vertritt.
Bei Entlassungsabfindungen handelt es sich um Zahlungen der GmbH, die der ausscheidende GmbH-Geschäftsführer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält.