Für Arbeitnehmer bedeutet diese Beitragssenkung eins: mehr Nettoeinkommen. Die Entlastung fällt dabei stärker aus als erwartet, den die neusten Berechnungen ergeben einen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Erst kürzlich war berechnet worden, dass der Beitrag von 19,6 auf immerhin 19,0 Prozent sinken soll. Grund sei eine stabile Finanzlage rund um die Rentenversicherung. Bereits Ende August wurde vom Bundeskabinett eine drastische Senkung der Rentenbeiträge zum Jahreswechsel beschlossen.
Nicht jeder Arbeitnehmer wird entlastet
Gesetzlich festgelegte Automatismen regeln die Höhe des Rentenbeitrages. Dieser muss sinken, wenn die Rücklagen der Rentenversicherung den Betrag von 1,5 Monatsausgaben übersteigen. Die Entlastung ist jedoch nicht bei allen Arbeitnehmern zu spüren. Grundsätzlich bedeutet dies für Arbeitnehmer und Unternehmer eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro.
Mit dem geringeren Beitragssatz geht jedoch auch eine neue Beitragsbemessungsgrenze einher, bei welcher die Beiträge zu zahlen sind. In Westdeutschland steigt diese Bemessungsgrenze von 5600 auf 5800 Euro und im Osten von 4800 auf 4900 Euro. Wer hier gut verdient, zahlt monatlich 548,80 Euro in die Rentenkasse ein. 2013 liegt der Betrag dann bei 548,10 Euro.
