Bereits im Dezember 2007 und im Februar 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen neun Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer wegen ähnlicher Absprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt 209 Millionen Euro verhängt.
Bei den Unternehmen handelt es sich um Drachen-Propangas in Frankfurt am Main, die Stuttgarter Friedrich Scharr KG, Progas in Dortmund, Primagas in Krefeld, Sano-Propan in Nürnberg sowie Tyczka Energie, Tyczka Totalgaz im bayerischen Geretsried, Transgas Flüssiggas Transport und Logistik in Dortmund sowie die Thermogas Gas- und Gerätevertrieb GmbH in Stuttgart.
Die Auswertung sichergestellter Unterlagen habe ergeben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter seit mindestens 1997 darauf verständigt hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Die Preise hätten auf einem Niveau gelegen, das weit über dem kleinerer, sogenannter freier Anbieter lag, hieß es. Kartellbedingt hätten sich Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent ergeben.
Ein Bußgeldbescheid ist den Angaben zufolge bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide wurden von den Unternehmen Einsprüche beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Die Westfalen AG macht laut einem Unternehmenssprecher geltend, es würden nicht zutreffende Parallelen zwischen den bereits mit Bußgeldern belegten Flüssiggasunternehmen und dem eigenen Haus gezogen. Dem Bundeskartellamt lägen keine Beweismittel vor, die bei der Westfalen AG direkt gewonnen worden seien, hieß es.
ddp
