Die NRW-Landesregierung hatte das Nachtflugverbot geplant, um die Geräuschbelastung um den Flughafen Köln/Bonn zu verringern. Das Verkehrsministerium schreitet nun als Fachaufsicht ein und hat die vorliegenden Gutachten auf Rechtmäßigkeit geprüft. Eine Zustimmung zur nächtlichen Betriebseinschränkung des Flughafens soll es vorerst nicht geben.
Widerrufsvorbehalt rechtswidirg
Die Anordnung des Nachtflugverbots stammt von der rot-grünen Landesregierung in NRW. Vor den Neuwahlen im Mai 2012 hat sich die Regierung für die Flugeinschränkung in der Nacht ausgesprochen. Die Anordnung des Flugverbots sollte auf die Zeit zwischen null und fünf Uhr beschränkt werden. Gestützt wurde dieses Vorgehen durch einen Widerrufsvorbehalt in der Betriebsgenehmigung. Das Bundesverkehrsministerium sieht in diesem Vorbehalt jedoch eine Rechtswidrigkeit. Die Entscheidung der Landesregierung ist damit unzulässig. Eine Reaktion der Regierung steht noch aus.
Florian Weis
