Entlassungen sind für Unternehmen mit sinkenden Umsätzen und steigendem Kostendruck eine schwere, doch oftmals unvermeidbare Maßnahme. Geschäftsführung, Personalvertretung und die Beschäftigten stehen im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, der Verantwortung für die Beschäftigten und der Sorge um den Erhalt des Unternehmens. Die G.I.B. berät im Auftrag des Landes NRW Unternehmen im Fall von bevorstehendem Personalabbau kostenlos und neutral zu Fragen des Beschäftigtentransfers. Es werden vor Ort Geschäftsführungen und Betriebsräte gleichermaßen über die Fördermöglichkeiten informiert, die Bund und Land bei unvermeidbaren Entlassungen vorsehen, um den von Kündigung Betroffenen neue berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Viele Unternehmen stehen dann vor den Fragen, wie der Sozialplan gestaltet werden kann, ob sie den von Kündigung Betroffenen eine Transfergesellschaft anbieten sollen und wie sie einen solchen Anbieter finden. In solchen Situationen bietet die G.I.B. frühzeitig neutrale Beratung und Hilfe an.
k.olbrisch
