«Das rüttelt an den Grundfesten unseres Menschenbildes», sagte der Ministerpräsident. Er wisse, dass mit dem Gendiagnostikgesetz «eine schwierige Rechtsmaterie aufgegriffen» worden sei. Gerade weil es bei derartigen Fragen aber keine einfachen Antworten gebe, erwarte er eine intensive Auseinandersetzung und genaue Prüfung. «Das, was wir tun, darf sich nicht allein am Machbaren orientieren, sondern am Gebotenen.»
Mit dem Gesetz soll laut Rüttgers jede Benachteiligung aufgrund von Genen verhindert werden, das ungeborene Leben werde von diesem Benachteiligungsverbot aber ausdrücklich ausgenommen.