Seit dem 15. Juni 2011 ist die Tagesschau-App im Umlauf. Nach dem neusten Urteil darf das Programm in dieser Weise nicht weiter verbreitet werden. Insgesamt acht Zeitungsverlage hatten den Verantwortlichen vorgeworfen, dass die ARD in einen ungerechten Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Apps der Verlage tritt. Die Tagesschau-App umfasst dabei nicht nur sendungsbezogene Inhalte, sondern verbreitet gleichzeitig presseähnliche Angebote.
App als Ersatzlektüre
Die Klage wird auf die Ausgabe der App vom 15. Juni 2011 reduziert. Demnach könne die App auch als Ersatzlektüre für viele Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden und steht kostenfrei zur Verfügung. Die App ist dann laut Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Selbst mit verknüpften Hörfunk- und Fernsehbeiträgen ist das Programm für Smartphones nicht ausreichend sendungsbezogen.
Ein generelles Verbot der App soll jedoch nicht folgen. Derartige Argumente wies das Gericht zurück. Die Tagesschau-App greift nunmehr auf die Inhalte der Internetseite tagesschau.de zurück. Inzwischen kann die App 4,5 Millionen Nutzer aufweisen. Zu den klagenden Verlagen gehörten beispielsweise Axel Springer, die FAZ, die Süddeutsche Zeitung, die WAZ-Mediengruppe, Rheinische Post und die Mediengruppe DuMont Schauberg.
Florian Weis
