Die Ausschüttung des Gewinns an den Anteilseigner „kostet“ diesen wiederum 25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. SolZ (26,375 Prozent), sodass dem GmbH-Gesellschafter letztlich von 100 Euro Gewinn nur 51,67 Euro verbleiben. Würden die Wertpapiere im Privatvermögen gehalten, fallen nur Abgeltungsteuer und SolZ an, sodass dem Anleger 73,67 Euro von 100 Euro Kapitalertrag verbleiben. Im Übrigen sind keinerlei Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) (zum Beispiel Kreditzinsen) absetzbar.
Anders sieht der Vergleich zwischen GmbH-Anlage und privater Anlage aus, wenn man die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und die Auswirkungen des Schachtelprivilegs einbezieht, wonach eine Kapitalgesellschaft nur 5 Prozent der Wertpapiererträge aus einer anderen Kapitalgesellschaft versteuern muss.
(TIPP) Wird ein Wertpapier-Depot in einer GmbH statt im Privatvermögen gehalten, so ist ein Vorteil offensichtlich: es fallen nur 15 Prozent Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich SolZ auf 5 Prozent der Dividenden an. Es können somit trotz Gewerbesteuerbelastung der Erträge nahezu 85 Prozent des Gewinns reinvestiert werden – und dies Jahr für Jahr.
Werden für die Anschaffung der Wertpapiere in der GmbH Kredite aufgenommen, so können die Schuldzinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Beispiel: Eine zur Hälfte fremdfinanzierte Aktienanlage in Höhe von 400.000 Euro erbringt rund 20.000 Euro Dividendeneinkünfte und realisierte Kursgewinne von 8.000 Euro. Das Fremdkapital muss mit 6 Prozent verzinst werden, sodass jährlich 12.000 Euro Zinsen anfallen.
Im privaten Vermögensbereich kommen lediglich Abgeltungsteuer und SolZ (insgesamt 26,375 Prozent = 7.385 Euro) zum Ansatz. Von den 28.000 Euro Kapitalerträge (zur Definition Kapitalerträge) verbleiben dem Anleger somit nach Abzug der Schuldzinsen und der Steuer 8.615 Euro.
Im GmbH-Bereich unterliegen nur 5 Prozent der Dividenden aufgrund des Schachtelprinzips der KSt, gleichzeitig können hier (im Gegensatz zur Privatsphäre) die Schuldzinsen voll abgezogen werden. Es ergibt sich also ein Verlust in Höhe von (5 Prozent von 28.000 Euro = 1.400 Euro abzüglich 12.000 Euro Schuldzinsen =) 10.600 Euro mit der Folge, dass keine KSt anfällt.
Der Gewerbesteuer unterliegen 95 Prozent der Dividenden (nicht der realisierten Kursgewinne). Die Gewerbesteuer beträgt daher lediglich (19.000 Euro + 1.400 Euro abzüglich 12.000 Euro Schuldzinsen = 8.400 Euro; darauf 14 Prozent =) 1.176 Euro. Ergebnis: Nach Abzug aller Steuern und der Schuldzinsen verbleiben im GmbH-Bereich 14.824 Euro als Nettoertrag, während im Privatbereich nach Steuern und Zinsen lediglich 8.615 Euro verbleiben. Der Nettoertrag der gleichen Kapitalanlage bei gleichen Konditionen ist in der GmbH um rund 72 Prozent höher!
(TIPP) Weitere Vorteile der GmbH: Die Ausschüttung der GmbH-Gewinne kann gesteuert werden. Im Regelfall bietet sich eine Verlagerung der Ausschüttung in Zeiten mit geringeren Einkünften und niedrigerer Progression an. Ferner kann die private Altersvorsorge des Gesellschafters unmittelbar über die GmbH stattfinden. Auch eine spätere Übertragung der GmbH-Anteile gegen Versorgungsleistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
VSRW-Verlag
