Stille Beteiligungen können zu Steuervorteilen führen, die nicht an der tatsächlichen Durchführung, sondern an formellen Fehlern scheitern.
(TIPP) Die Anerkennung des Gesellschaftsverhältnisses (GmbH & atypisch still) setzt eine klare und eindeutige, tatsächlich durchgeführte Vereinbarung sowie – als Nachweis für die Durchführung – die zeitnahe Einbuchung der Einlage voraus. Wenn weder der Vertragsabschluss noch die Einbuchung zweifelsfrei nachgewiesen werden können, wird das Finanzamt im Zweifelsfall das Gesellschaftsverhältnis nicht anerkennen – und das Finanzgericht würde dem Finanzamt im Zweifelsfall Recht geben.
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In diesem ArtikelAnerkennung, Beteiligt, Durchführung, Einbuchung, Finanzamt, Gesellschaftsverhältnis, GmbH, GmbH & atypisch Still, Voraussetzungen, Zweifelsfall
