«Wenn wir jetzt die Betreuung in den Job-Centern weiter verbessern, was wir ja vorhaben, dann müssen die Bezüge arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger, die zumutbare Arbeit verweigern, auch konsequenter gekürzt werden», sagte Pinkwart, der auch Vize-Ministerpräsident in NRW ist, der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» (Freitagausgabe). Wer arbeitsfähig sei, «sollte auf staatliche Hilfe grundsätzlich nur Anspruch haben, wenn er auch zur Gegenleistung bereit ist», betonte der Wissenschaftsminister.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte eingeräumt, dass die Job-Center oft nur zögerlich mögliche Strafen gegen Leistungsverweigerer verhängten. Nimmt ein «Hartz IV»-Empfänger eine Arbeit nicht an, können seine Bezüge für drei Monate um 30, beim zweiten Mal um 60 Prozent gekürzt werden.
Bei der Umsetzung des jüngsten Verfassungsurteils plädierte Pinkwart für mehr kostenlose Sachleistungen für Kinder und Erwachsene, etwa Bildungsgutscheine. «Wenn es zu mehr kostenlosen Sachleistungen käme, müsste man auf der anderen Seite direkte Zahlungen geringer ansetzen, zum Beispiel durch Pauschalierungen bei den Wohnzuschüssen», sagte er.
ddp