Grund für die Wettbewerbshüter zu der Beanstandung besteht in dreierlei Hinsicht. HRS lässt sich von seinen Partnern auf Hotelseite den besten Preis, die höchste Verfügbarkeitsrate und zudem die günstigsten Stornokonditionen zusagen.
Für Kartellamtspräsident Andreas Mundt ein Unding, wird den Mitbewerbern dadurch jede Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen zu punkten. „Außerdem wird neuen Anbietern der Eintritt in den Markt besonders schwer gemacht“, so Mundt, der die Abmahnung von HRS durch seine Behörde mit einer Gefahr für den freien Wettbewerb begründet. Denn letztendlich bedeutet das Vorgehen der Reservierungs-Nummer-Eins, dass Hoteliers ihren Kunden Dienstleistungen nicht günstiger anbieten dürfen als im Internet über HRS.
Wie sich das Verhalten von HRS auswirkt, hat die Redaktion vor einigen Wochen selbst erleben dürfen. Der Anruf in einem Hotel im Kölner Westen und die Bitte um Reservierung eines Doppelzimmers endete schnell, es waren keine Zimmer mehr frei. Der Blick ins Portal von HRS hingegen ergab durchaus noch freie Zimmer zum gewünschten Termin, Buchung problemlos möglich, und sie wurde auch vorgenommen. Praktisch kann man sagen, dass das betroffene Hotel gar nicht mehr Herr seiner eigenen Zimmer war.
FN
