Als atypisch werden nach Angaben der Statistiker alle Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nicht unbefristet sind und nicht mindestens eine halbe Stelle umfassen. Dies seien beispielsweise Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen sowie befristete Beschäftigungen, aber auch Leiharbeit.
Standen 1998 noch fast drei Viertel (73 Prozent) der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis, waren es 2008 nur noch 66 Prozent, wie die Statistiker weiter mitteilten. Der Anteil «atypischer» Beschäftigungsformen stieg im selben Zeitraum von 16 auf 22 Prozent. 2006 erhielt zudem fast jeder Zweite weniger als den von der OECD definierten Mindeststundenlohn von 9,85 Euro.
Die IG Metall kritisierte einen Missbrauch der Leiharbeit durch die Unternehmen. Leiharbeit werde zunehmend strategisch und nicht mehr zur Abfederung von Produktionsspitzen eingesetzt, warnte IG-Metall-Vize Detlef Wetzel. Leiharbeit werde missbraucht, um Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und Dumpinglöhne zu etablieren. Mittelfristig drohe ein Anstieg von derzeit bundesweit mehr als 500 000 Leiharbeitern auf 2,5 Millionen.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall wies die Vorwürfe zurück. Im jüngsten Aufschwung habe die Metall- und Elektroindustrie 60 000 zusätzliche Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Gleichzeitig seien fast 250 000 neue Stammarbeitsplätze entstanden. So eröffne die Zeitarbeit gerade Problemgruppen wie Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen einen Einstieg in vollwertige Arbeit.
Die Gewerkschaften ver.di und NGG verschärften indes ihren Kampf für einen Mindestlohn mit einem sogenannten Dumpinglohnmelder im Internet. Dort sollten betroffene Arbeitnehmer Dumpinglöhne unter 7,50 Euro die Stunde, dem von den Gewerkschaften angestrebten Mindestlohnniveau, melden – auf Wunsch auch anonym. Geplant sei ein bundesweites Niedriglohn-Barometer als Bestandaufnahme der Einkommenssituation in Deutschland.
Unterdessen schuf das Bundeskabinett am Mittwoch die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Mindestlöhne auch auf Branchen ohne Tarifregelungen und setzte den dafür zuständigen Mindestlohn-Hauptausschuss ein. Das Gremium soll unter der Leitung des früheren Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi (SPD) prüfen, ob in bestimmten Branchen gesetzliche Lohnuntergrenzen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz notwendig sind. Bislang gelten Mindestlöhne für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.
Von Ralf Beunink
ddp
