Sixt entschuldigt sich bei Mollath
Per Brief hat sich der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt persönlich bei Herrn Mollath entschuldigt. Als Erklärung gab dieser an, dass Sixt „seit jeher für eine provokante und polarisierende Werbung, die aktuelle Sachverhalte in satirischer Form aufgreift“ stehe. Grundsatz dabei sei jedoch, dass die Betroffenen nicht in ihren persönlichen Gefühlen verletzt oder herabgewürdigt würden. Diesem Grundsatz sei die am Vortag in der „Süddeutschen Zeitung“ abgedruckte Sixt-Werbeanzeige mit dem Porträt Mollaths nicht gerecht geworden. Die Anzeige werde nicht weiterverbreitet.
Werbung war rechtlich zulässig, aber geschmacklos
Die Grenzen einer Rechtsverletzung bei der Abbildung von Personen der Zeitgeschichte zu satirischen Werbezwecken sind fließend. Das Persönlichkeitsrecht darf nur insoweit eingeschränkt werden, als dass keine Herabwürdigung stattfindet. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ein Gesetzesverstoß hier wohl nicht anzunehmen ist. Die Werbung von Sixt spielte humorvoll auf seine Entlassung an und beschädigte dabei weder sein Ansehen, noch ließ es eine Identifikation zum Autovermietungsunternehmen zu. Mollath wurde durch die Werbeanzeige gerade nicht als verrückt dargestellt. Dennoch befand sich Sixt mit der Aktion an der Grenze des geltenden Rechts und des guten Geschmacks. Moralisch war die Aktion zweifellos bedenklich. Ein Justizopfer, der durch einen für ihn persönlich sehr belastenden Prozess in die Öffentlichkeit geraten ist, sollte nicht auch noch Opfer einer medienwirksamen Kampagne werden. Nun macht Sixt freiwillig einen Rückzieher – mehr oder weniger freiwillig. Der Druck von außen wuchs stetig. Allein auf der Facebook-Seite des Unternehmens gab es hunderte von negativen Kommentaren, die die Werbung als „geschmacklos“ bezeichneten. Zusätzlich gingen beim Werberat zahlreiche Beschwerden ein. Mollath´s Anwalt hatte zuletzt noch angekündigt rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten zu wollen.
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Christian Solmecke
