Youtube hat durch die Verträge mit den österreichischen Verwertungsgesellschaften etwas geschafft worauf wir in Deutschland noch vergeblich warten. Nun können in Österreich auf Youtube diverse Musikclips angeschaut werden. Einen Sperrhinweis wie in Deutschland wird es dort nicht geben.
Die AKM und die AUME vertreten als Verwertungsgesellschaften die Urheberrechte von mehr als 20.000 österreichischen Mitgliedern sowie von über 2 Millionen anderen Künstlern weltweit. Sie sorgen durch den Verkauf von Lizenzen dafür, dass die Künstler für die Nutzung ihrer Werke, zum Beispiel für ihre Ausstrahlung bei Youtube, angemessen entschädigt werden. Seit April können lokale Partner bei Youtube mit ihren Videos Gewinn erzielen. Die Umsätze werden dabei durch Werbung generiert, die über Partner-Videos und sogenannten “Fan Picked Videos” (von Nutzern erstellte Videos) ausgestrahlt wird. Dies ist nun auch für die Künstler möglich, die von AKM und AUME vertreten werden.
YouTube hat in Europa Verträge mit Verwertungsgesellschaften von über 40 Ländern geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel die PRS for Music in Großbritannien, BUMA Stemra in den Niederlanden, SGAE in Spanien, SIAE in Italien und SACEM in Frankreich. In Deutschland streiten Youtube und die Verwertungsgesellschaft GEMA immer noch über die Höhe einer angemessenen Vergütung.
Der Streit beruht vor allem bezüglich der von GEMA geforderten Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Musikstream. Youtube wehrt sich gegen die Zahlung einer Mindestvergütung, da YouTube im Gegensatz zu Download-Diensten wie iTunes von Apple keinen festen Umsatz pro Stream habe.
Christian Solmecke
