Das bisherige Vorgehen, wobei Rundfunkgebühren pro Gerät erhoben werden, hat dann ausgedient. Die Haushaltspauschale soll dabei den momentanen Höchstbetrag von 17,98 € nicht übersteigen. Gleichzeitig soll die momentane Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr ab 2013 aufgegeben werden.
Die Reform bringt nach Meinung der Ministerpräsidenten nicht nur eine Vereinheitlichung mit sich. Sie führt nebenbei auch zu einer Schonung der Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer, nicht zuletzt da die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) weniger Kontrollen durchführen müsse und ein Betreten von Wohnungen nicht mehr erforderlich sei.
Zugleich sollen mit dem geräteunabhängigen Reformmodell Doppelbelastungen innerhalb eines Haushalts entfallen. Eine Unterscheidung zwischen Ehegatten und Lebenspartnern dürfte damit wegfallen.
Bei Betrieben sieht die Reform eine Staffelung nach Betriebsgröße vor. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern beispielsweise soll beispielsweise ebenfalls ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten.
Damit haben sich die Ministerpräsidenten für das von Professor Dr. Paul Kirchhof empfohlene Modell der Haushaltsabgabe und gegen das auch diskutierte und bisher geltende geräteabhängige Modell entschieden.
Die momentan geltenden Befreiungstatbestände sollen zudem, entgegen dem Vorschlag von Prof. Dr. Kirchhof auch ab 1. Januar 2013 beibehalten werden.
Kein Sponsoring in öffentlich rechtlichen Sendern an Sonn- und Feiertagen
Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen darüber hinaus eine Gleichstellung des Sponsoring mit Werbung und somit ein Sponsoringverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender an Sonn- und Feiertagen ab dem 1. Januar 2013. Das Verbot soll sich auch auf Werktage ab 20 Uhr erstrecken. Ausnahmen im Rahmen der Übertragung von großen Sportereignissen – wie beispielsweise momentan der Fußball Weltmeisterschaft in Südafrika – sollen in Zukunft nicht zugelassen werden. Ein vollständiges Werbeverbot wurde hingegen nicht beschlossen.
Staatsvertragsentwurf zur Umsetzung der Reform
Die Landesregierungen müssen nun einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag entwerfen und verabschieden, um die Reform pünktlich zum 1. Januar 2013 umsetzen zu können. Ein erster Entwurf soll spätestens im Herbst dieses Jahres vorliegen.
Quelle: Telemedicus: http://telemedicus.info/article/1782-Ministerpraesidenten-beschliessen-GEZ-Reform.html
Rafaela Wilde