Das deutsche Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt, bildet die Grundlage des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Anfänge reichen weit zurück. Mit der Einführung der Dampfmaschine um 1800 und der Industrialisierung der Arbeitswelt häuften sich die Arbeitsunfälle. Die Schuld daran wurde zumeist den Arbeitnehmern gegeben. Erst im Dezember 1973 wurde ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Dessen Leitgedanke ist es, eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherzustellen.
Das ASiG beinhaltet drei Schwerpunkte. Zum einen wird darin die Pflicht des Arbeitgebers manifestiert, sich in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Fachleuten beraten zu lassen. Das gilt bereits bei einem Mitarbeiter. Kann der Arbeitgeber keinen qualifizierten, betriebsinternen Berater stellen, hat er auch die Möglichkeit, diese Aufgabe einem überbetrieblichen Dienst, wie zum Beispiel TÜV Rheinland, zu übertragen. Im Weiteren legt das Gesetz fest, welche speziellen Qualifikationen die Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mitbringen müssen und welche Arbeitsaufgaben ihre Tätigkeit explizit umfasst.
„Leider nimmt es nicht jeder Arbeitgeber mit den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz so genau“, bestätigt der TÜV Rheinland-Experte Werner Lüth. Der Verstoß gegen die Vorgaben kann aus Unwissenheit geschehen. Manche Arbeitgeber lassen es aber bewusst drauf ankommen. Problematisch wird es, wenn sich in einem Unternehmen ein schwerer Arbeitsunfall zuträgt oder es zu einer arbeitsbedingten Erkrankung kommt. Wäre dieses vermeidbar gewesen, hätte man sich an das ASiG gehalten, hat der Arbeitgeber fahrlässig gehandelt. Mit der Konsequenz, dass er straf- sowie zivilrechtlich belangt werden kann.
Florian Weis
